Fahrdienste für mehr Unabhängigkeit und Mobilität im Alter

Fahrdienste bringen ältere Menschen sicher zu Veranstaltungen, Privatterminen oder Arztbesuchen. Auf diese Weise erfahren körperlich beeinträchtigte und mobil eingeschränkte Personen eine gewisse Form von Selbständigkeit und Lebensqualität.

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1. Mobil dank Fahrdienst

2. Fahrdienste bringen Senioren sicher von A nach B

3. Welche Kosten sind mit einem Fahrservice verbunden?

4. Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten?

5. Für jedes Bedürfnis: Krankenfahrten und Krankentransporte

6. Wann und wie bestellt man einen Transportdienst?

7. Fahrdienst mit Begleitperson – geht das?

8. Wann sollte man einem Fahrdienst gegenüber vorsichtig sein?


1. Mobil dank Fahrdienst

Für viele Menschen ist das Autofahren eine Selbstverständlichkeit. Mit dem zunehmenden Alter können diese Fähigkeiten möglicherweise nicht mehr so bedenkenlos realisiert werden. Das Abnehmen des Konzentrationsvermögens sowie verlangsamte Reflexe oder körperliche Einschränkungen grenzen die eigene Mobilität mit der Zeit ein. Menschen, die im Alter mit körperlichen Beeinträchtigungen und Immobilität zu kämpfen haben oder sich nicht mehr sicher hinter dem Steuer fühlen, empfinden häufig das Gefühl von Hilflosigkeit. Dieses Gefühl der Abhängigkeit verstärkt sich, wenn immer häufiger Angehörige und Freunde um Unterstützung gebeten werden müssen, denn alltägliche Aufgaben wie der Besuch beim Friseur, beim Arzt oder im Supermarkt sind ohne Auto häufig nicht mehr so leicht zu bewältigen. 

Fahrdienste sind deshalb gerade für viele ältere Menschen eine Option, um weiterhin mobil und weitestgehend unabhängig zu sein.

Weil die Kosten in der Regel von den Privatperson übernommen werden, kann grundsätzlich jeder einen Fahrdienst in Anspruch nehmen, der die jeweilige Strecke nicht selbst fahren möchte. 

Liegt nachweislich eine Gehbehinderung vor, die die Benutzung von privaten Fahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln verhindert, werden die Kosten für einen Fahrdienst gegebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt beispielsweise, wenn eine Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingeordnet wurde oder eine besondere ärztliche Verordnung vorhanden ist. 

2. Fahrdienste bringen Senioren sicher von A nach B

Fahrdienste für Senioren können für verschiedene Anliegen genutzt werden:

  • für Krankenfahrten und Krankentransporte zum Arzt, Therapeuten oder zum Krankenhaus
  • für Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • für Freizeitaktivitäten und Ausflüge
  • für Einkaufsfahrten
  • für Privatbesuche
  • für Veranstaltungen

Viele Städte, Gemeinden und Träger der freien Wohlfahrtsverbände bieten Fahrdienstleistungen an. Zum Beispiel stellen Öffentliche Träger wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser oder die Caritas einen mobilen Transportservice zur Verfügung. Aber auch private Taxi- und Pflegedienste bieten bequeme Reise- und Beförderungsmöglichkeiten für Betroffene an – insbesondere im Hinblick auf den Transport von kranken oder verletzten Personen, die gegebenfalls eine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen.

Je nach Anbieter kann der Beförderungsbereich unterschiedlich groß ausfallen. In der Regel ist der Fahrdienst auf ein bestimmtes Stadtgebiet oder einen Landkreis beschränkt. Möchte man eine längere Strecke reisen, die über die Stadt- oder Kreisgrenzen hinausgeht, müssen diese Fahrten zuvor angemeldet werden. Es ist ratsam, sich einen Kostenvoranschlag einzuholen, denn die Strecke wird in der Regel nach gefahrenen Kilometern berechnet. 

3. Welche Kosten sind mit einem Fahrservice verbunden?

Möchte man als Privatperson einen Fahrdienst in Anspruch nehmen, ohne, dass eine schwere körperliche Beeinträchtigung vorliegt, wird dies in der Regel aus eigener Tasche bezahlt. 

Die Kosten setzen sich zusammen aus den gefahrenen Kilometern der Wegstrecke. Möchte man den Service öfter nutzen, ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Bedingungen und Kosten der Anbieter für jeweilige Fahren zu informieren. Auf diese Weise lässt sich möglicherweise etwas Geld sparen.

Die Bezahlung erfolgt bar oder per Rechnung.

4. Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten?

Fahrten ins Krankenhaus werden von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich dabei um eine Rettungsfahrt oder im Anschluss um eine stationäre Behandlung handelt.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen auch Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen. Dies hängt davon ab, ob ein entsprechend hoher Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vorliegt. In jeden Fall muss die Krankenkasse die Fahrt zur ambulanten Behandlung aber im Vorfeld genehmigen. Im Anscluss gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: Die beförderte Person beteiligt sich in einer Höhe von zehn Prozent an den Fahrtkosten – mindestens fünf Euro, höchstens aber zehn Euro pro Fahrt. 

Wenn Menschen dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und sie deshalb weder das Auto noch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen oder mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, bekommen sie die Kosten für Fahrten ebenfalls von der Krankenkasse erstattet.

Außerdem übernehmen die Krankenkassen Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Zusammenfassend gilt: Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt. Die Genehmigung der Krankenkasse ist im Vorfeld erforderlich.

5. Für jedes Bedürfnis: Krankenfahrten und Krankentransporte

In der Regel nutzen ältere Menschen Fahrdienste, um Erledigungen wie Einkäufe, Arzttermine oder den Besuch bei Freunden wahrzunehmen. Darüber hinaus gibt es Dienste, die insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Fahrten zu ärztlichen Einrichtungen, wie Arztpraxen oder Krankenhäuser. In der Regel unterscheidet man dabei zwischen Krankenfahrten und Krankentransport.

  • Krankenfahrten: Bei dieser Art der Beförderung können kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen, die keine medizinisch fachlichen Betreuung durch medizinisches Fachpersonal oder besondere Einrichtungen des Krankenwagens benötigen, zu ihrem nächsten Arzttermin gebracht werden.
  • Krankentransport: Hierbei handelt es sich um den Transport von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die zwar keine Notfallpatienten sind, während der Fahrt aber auf eine medizinisch fachliche Betreuung oder eine besondere Einrichtung des Krankenwagens angewiesen sind. Dies gilt nicht für die Beförderung von behinderten Menschen, sofern deren Betreuungsbedürftigkeit ausschließlich auf die Behinderung zurückzuführen ist. 

Ob ein Krankentransport oder lediglich eine Krankenfahrt benötigt wird, entscheidet in der Regel der betreuende Arzt.

Die meisten Fahrdienste sind für den Transport von körperlich beeinträchtigten Menschen ausgestattet. Je nach Art der Beeinträchtigung werden passende Fahrzeuge bereitgestellt. Die Fahrer und Fahrerinnen übernehmen meist nicht nur die Beförderung, sondern helfen auch beim Treppensteigen, Gepäcktragen und begleiten Sie ins Wartezimmer. Zudem kennen die Fahrer meist die besonderen Bedürfnisse körperlich beeinträchtigter Menschen und sind in der Lage, im Notfall mit ersten Hilfsmaßnahmen zu reagieren.

6. Wann und wie bestellt man einen Transportdienst?

Fahrdienste für Senioren können bei der Krankenkasse angefragt oder über die Minijobzentrale vermittelt werden. Möchte man einen Fahrdienst einer Wohlfahrtseinrichtung wie dem Deutschen Roten Kreuz nutzen, ist meist ein Antrag erforderlich. Bei den meisten Fahrdiensten kann der Antrag auf Beförderung telefonisch oder über ein Online-Formular gestellt werden.

In der Regel fahren die meisten Fahrdienste von Montag bis Freitag. Manche Anbieter wie das DRK bieten täglich die Möglichkeit des Transports an. Die genauen Fahrtzeiten sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Nachtfahrten oder Wochenendfahrten, werden meistens nach Absprache und Vorbestellung mit dem Anbieter des Fahrservices angeboten.

Es ist deshalb ratsam, den jeweiligen Fahrdienst rechtzeitig zu beauftragen, um die Rahmenbedingungen einschätzen zu können. Insbesondere an Feiertagen, wie beispielsweise an Weihnachten oder Ostern, kann es schnell zu Engpässen kommen, denn nicht jeder Fahrdienst bietet seinen Transportservice an Feiertagen an. 

Im Übrigen sollte dem Fahrdienstanbieter stets mitgeteilt werden, ob eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt und ob man eine Begleitperson während der Fahrt benötigt.

7. Fahrdienst mit Begleitperson – geht das?

Die Mitnahme einer Begleitperson ist je nach Anbieter und Region kostenlos oder kostenpflichtig. Man hat ein Recht auf eine Begleitperson, wenn rollstuhlabhängige Fahrgäste oder Personen mit epileptischen Anfällen transportiert werden sollen. Besteht demnach die Notwendigkeit der ständigen Begleitung, darf eine Begleitperson kostenfrei mitfahren. Diese Notwendigkeit ist im Ausweis des schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen B gekennzeichnet. 

Gibt es keinen dringenden Grund zur Mitnahme einer Begleitperson, muss diese die Kosten für den Fahrdienstservice selbst bezahlen.

8. Wann sollte man einem Fahrdienst gegenüber vorsichtig sein?

Neben dem Fahrdienst von Wohlfahrtsverbänden gibt es viele private Anbieter, die Dienstleistungen wie Krankentransporte anbieten. Zunächst besteht kein Grund zur Sorge. Vorsichtig sollte man jedoch spätestens dann sein, wenn man auf Mitfahrgelegenheiten über sogenannte "Mitfahr-Apps" stößt. Hier ist die Haftungsfrage noch nicht geklärt, denn für die Beförderung von anderen Personen benötigt man einen Personenbeförderungsschein. Besitzt man diesen Schein nicht, dürfen keine Personen befördert werden. Im Falle eines Unfalls hat man daher das Nachsehen. 

 

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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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