Elektromobile für Senioren – Mit Fahrvergnügen zu mehr Unabhängigkeit

Das Elektromobil bringt seine Nutzer nicht nur sicher von A nach B, sondern bereitet neben dem hohen Fahrkomfort auch viel Fahrvergnügen. Welcher Elektro Scooter zu Ihren Bedürfnissen passt, auf welche Aspekte Sie beim Kauf achten sollten und unter welchen Bedingungen sich die Krankenkasse an den Kosten eines Elektromobils beteiligt, lesen Sie hier.

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1. Was ist ein Elektromobil und worin besteht der Unterschied zu anderen Fahr- und Mobilitätshilfen?

2. E-Mobile, Seniorenmobile, Scooter oder Seniorenfahrzeuge: Welches Gerät passt zu mir?

3. Welche rechtlichen Regelungen gilt es beim Kauf eines Seniorenmobils zu berücksichtigen?

3.1. Versicherungspflicht eines Elektromobils

3.2. Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben

3.3. Das Elektromobil im Straßenverkehr

4. Wie gelingt die Förderung eines Elektromobils durch die Krankenkasse?

4.1. So funktioniert die Antragstellung bei der Krankenkasse zur Übernahme der Kosten eines Elektromobils

4.2. Was tun, wenn die Krankenkasse den Hilfsmittelantrag ablehnt?

5. Was kostet ein Seniorenmobil?

6. Ein Elektromobil mieten: Geht das?

7. Wie pflege ich mein Elektromobil?

8. Wie umweltfreundlich ist die Benutzung eines Elektromobils?

9. Checkliste für die Wahl des richtigen Seniorenmobils


Das Elektromobil ist ein Fortbewegungsmittel, das sich auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreut. Insbesondere ältere und/oder körperlich eingeschränkte Menschen können durch das Fahrzeug mehr Unabhängigkeit und so eine Verbesserung ihrer Lebensqualität erfahren.

1. Was ist ein Elektromobil und worin besteht der Unterschied zu anderen Fahr- und Mobilitätshilfen?

Unter einem Elektromobil versteht man ein elektrisch betriebenes Leichtfahrzeug, das nicht schneller als 15 km/h fährt und mittels einer Lenkstange gesteuert wird. Neben dem Begriff des Elektromobils hört man in diesem Kontext häufig von Synonymen wie ‚Scooter', ‚Seniorenfahrzeug', ‚E-Mobil' oder ‚motorisierter Krankenfahrstuhl'.

Der größte Unterschied im Vergleich zu anderen Fahr- und Mobilitätshilfen liegt im Antrieb: Während beispielsweise Rollatoren oder Rollstühle vor allem durch die eigene Körperkraft bewegt werden, ist beim Elektrofahrzeug eine Batterie für die Fortbewegung verantwortlich.

Meist setzt die Nutzung eines Rollstuhls eine vollkommene Gehbeeinträchtigung voraus. Einen solchen Scooter hingegen können alle Personen nutzen, die in der Lage sind, selbstständig ein- und auszusteigen und die Arme frei zu bewegen, um das Fahrzeug zu lenken.

2. E-Mobile, Seniorenmobile, Scooter oder Seniorenfahrzeuge: Welches Gerät passt zu mir?

Das elektrisch betriebene Mobil gilt als Mobilitätshilfe, die vielen körperlich eingeschränkten Personen eine erhebliche Unterstützung in ihrer Alltagsgestaltung bietet. So dient er beispielsweise Personen, die wegen Gelenk- oder Herz-Kreislauf-Problemen, Arthrose oder aufgrund eines Unfalls, einer Operation oder einer Verletzung keine weiten Strecken zu Fuß bewältigen können, sich gerne aber etwas schneller als in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchten. Demnach gilt das Elektromobil als Alltagshilfe für Menschen, die beim selbstständigen Gehen zwar eingeschränkt sind, sich aber trotzdem selbstständig fortbewegen sowie eigenständig ein- und aussteigen können.

Wer sich für den Erwerb eines Elektromobils entscheidet, kann hier zwischen vielen Optionen im Hinblick auf Farbe, Modell, Geschwindigkeitsklasse und Ausstattung wählen. Auf diese Weise erhält jeder Interessent ein Fahrzeug, das seinen individuellen Bedürfnissen entspricht.

Ein großer Unterschied besteht in den Geschwindigkeitsklassen des Fahrzeugs sowie in der Reichweite bzw. Strecke, die das Gerät zurücklegen kann. Elektromobile können eine Geschwindigkeit von bis zu 15 km/h erreichen. Standardmodelle, die etwa 6 km/h fahren, besitzen eine durchschnittliche Reichweite von 12 Kilometern. Welche Leistung der das Gerät erbringt, hängt von der Batterie des Mobils, der zu befahrenden Umgebung und dem Gewicht des Fahrers ab: So kann er beispielsweise auf einer geraden und ebenmäßigen Fahrbahn weitere Strecken zurücklegen als auf einem unebenen und kurvigen Gelände.

Auch in der Anzahl der Räder können sich die Elektromobile unterscheiden: Sie sind sowohl mit drei als auch mit vier Rädern erhältlich. Um bei der Fahrt höchstmögliche Stabilität und Sicherheit zu gewähren, ist die Hinterachse grundsätzlich mit zwei Rädern ausgestattet. Ein Fahrzeug mit drei Rädern ist empfehlenswert, wenn das Modell besonders wendig sein soll, um beispielsweise problemlos auch in Innenräumen fahren zu können. Fahrzeuge mit vier Rädern eignen sich wiederum vor allem im Außenbereich, um auf unebenen Flächen mehr Stabilität zu erzielen.

Darüber hinaus hängt die Ausstattung des Fahrzeugs von den Bedürfnissen des Fahrers ab: So ist beispielsweise der Erwerb von passenden Einkaufskörben, Taschen oder Halterungen möglich.

3. Welche rechtlichen Regelungen gilt es beim Kauf eines Seniorenmobils zu berücksichtigen?

Bereits beim Kauf des Geräts sollten Interessenten einige Aspekte hinterfragen: Diese beziehen sich einerseits auf rechtliche Fragen wie die Versicherungspflicht, andererseits auf die Rahmenbedingungen bei der Nutzung im Straßenverkehr. Je nachdem, für welchen Gebrauch es also benötigt wird, gilt es, auf wichtige Punkte ein besonderes Augenmerk zu legen:

3.1. Versicherungspflicht eines Elektromobils

Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren, müssen zunächst beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden und sind versicherungspflichtig. Für das Fahrzeug wird eine eigenständige Haftpflichtversicherung sowie ein Versicherungskennzeichen, das hinten an das Mobil befestigt wird, benötigt. Jedoch brauchen die E-Mobile kein TÜV-Zulassung und müssen daher auch nicht alle zwei Jahre überprüft werden. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass man mit den Straßenverkehrsregeln vertraut ist.

3.2. Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben

Da das Elektromobil nach dem Sozialgesetzbuch unter der Kategorie eines motorisierten Krankenfahrstuhls fällt und vor allem von Senioren oder Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen genutzt wird, sind Führerschein oder Fahrberechtigung nicht erforderlich. Zudem müssen beim Fahren dieser elektronischen Mobilitätshilfen kein Gurt angelegt oder Helm getragen werden.

3.3. Das Elektromobil im Straßenverkehr

Das Elektromobil darf sowohl auf dem Gehweg als auch in der Fußgängerzone gefahren werden. Möchte man mit seinem Fahrzeug den öffentlichen Nahverkehr nutzen, ist die Erfüllung einiger Voraussetzungen erforderlich.

Das Fahrzeug sollte

  • eine Maximallänge von 120 Zentimetern haben

  • muss vier Räder besitzen.

  • über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen.

  • gemeinsam mit dem Fahrer nicht mehr als 300 Kilogramm wiegen.

  • rückwärts in den Bus / in die Bahn fahren können.

Von Seiten des Herstellers informiert eine Plakette darüber, ob das jeweilige Fahrzeug für den öffentlichen Nahverkehr zugelassen ist oder nicht.

4. Wie gelingt die Förderung eines Elektromobils durch die Krankenkasse?

Wer in Folge einer Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad vorweisen kann, hat Anspruch auf zahlreiche Pflegehilfsmittel und entsprechende Zuschüsse von der Krankenkasse.

Weil das Elektromobil nach dem Sozialgesetzbuch (§33 SGB V) ein anerkanntes medizinisches Hilfsmittel ist, können die damit verbundenen Kosten unter der Voraussetzung einer medizinischen Notwendigkeit von der Kasse übernommen werden.

Im Kontext der medizinischen Notwendigkeit und der damit verbundenen Kostenübernahme sollte mindestens einer dieser Punkte zutreffen:

  • Das Fahrzeug kann eine physische Behinderung beheben, mindern oder ausgleichen.

  • Ein Rollstuhl oder eine fahrbare Gehhilfe reicht nicht aus, um der körperlichen Einschränkung entgegenzuwirken.

  • Körperliche wie auch geistige Fähigkeiten sind vorhanden, um das Gerät zu bedienen.

  • Trotz der Fähigkeit, zu gehen, könnenGrundbedürfnisse außerhalb wie auch innerhalb der Wohnung nicht wahrgenommen werden.

  • Es ist eine Unterbringungsmöglichkeit vorhanden, die das Mobil vor Witterung und Diebstahl schützt.

HINWEIS DER REDAKTION:

Krankenkassen unterscheiden sich häufig in ihren Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln. Informieren Sie sich deshalb bestenfalls im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Voraussetzungen sie die Kosten für das Elektromobil bezahlt – auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Sie die Kosten nicht alleine tragen müssen.

4.1. So funktioniert die Antragstellung bei der Krankenkasse zur Übernahme der Kosten eines Elektromobils

Schritt 1:

Bei Ihrem Hausarzt erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit einer Mobilitätshilfe beschreibt. In diesem Kontext kann es sinnvoll sein, sich von Fachärzten und/oder Therapeuten eine weitere Bescheinigung einzuholen. Die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse steigt, je genauer die körperliche Einschränkung und die medizinische Notwendigkeit von Ihrem Hausarzt und gegebenenfalls weiteren Experten schriftlich fixiert wird.

Schritt 2:

Mit der Bescheinigung des Arzt ist es ratsam, ein Gesundheits- bzw. Sanitätshaus aufzusuchen, um sich über geeignete Modelle zu informieren. Jedes zugelassene Elektromobil verfügt über eine aussagekräftige Bezeichnung und Hilfsmittelnummer. Diese sind im Rahmen der Antragsstellung bei der Krankenkasse relevant.

Übrigens: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Elektromobils nur, wenn die Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs 6 km/h beträgt. Modelle, die diese Geschwindigkeitsgrenze überschreiten, müssen in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden.

Schritt 3:

Teilen Sie Ihrem Hausarzt die ausgewählte Hilfsmittelnummer mit. Dieser stellt Ihnen in Folge dessen eine Verordnung mit der jeweiligen Hilfsmittelnummer des gewünschten Fahrzeuges aus. Übrigens: Diese Form der elektronischen Mobilitätshilfe fällt nicht unter das Arzneimittelbudget. Folglich ist der Arzt an keine Kostengrenze gebunden – vorausgesetzt, die Verordnung ist korrekt ausgefüllt.

Diese Verordnung wird gemeinsam mit einem Kostenvoranschlag von Seiten des Gesundheitshauses sowie dem Antrag an die Krankenkasse gesendet, die überprüft, ob sie die medizinische Notwendigkeit anerkennt und in Folge dessen die Kosten für das Fahrzeug übernimmt.

Schritt 4:

Bewilligt die Krankenkasse den Antrag, übernimmt sie die Kosten für das ausgewählte Elektromobil ganz oder anteilig. Dabei haben Betroffene meist keinen Einfluss darauf, ob sie ein neues oder gebrauchtes Modell erhalten.

Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass das Fahrzeug im Besitz des Gesundheitshauses bzw. des Fachhändlers bleibt, mit dem die Krankenkasse kooperiert. Das Hilfsmittel wird nur für einen festgelegten Zeitraum verliehen. Möchte man den Zeitraum verlängern, ist eine erneute Antragstellung bei der Krankenkasse erforderlich.

4.2. Was tun, wenn die Krankenkasse den Hilfsmittelantrag ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse den Hilfsmittelantrag ab, ist es ratsam, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall beteiligt sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) an der Problematik und prüft noch einmal genauer, ob eine Notwendigkeit vorliegt und jeweilige Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt werden.

Ist das ausgewählte Modell zu teuer, kann ein Kompromiss die Lösung sein: So ist es gegebenenfalls möglich, die Kosten eines hochwertigeren Modells mit der Krankenkasse zu teilen: In diesem Fall kommt sie für die Kosten für das Standardmodell auf, die Differenz bezahlen Betroffene aus eigener Tasche.

Wenn die Krankenkasse noch immer die Kostenübernahme ablehnt, ist es selbstverständlich möglich, das Elektromobil selbst im Fachhandel, Sanitätshaus oder Internet zu erwerben. In diesem Fall suchen sich Interessierte ein Modell ihrer Wahl aus, ohne sich von Ordnungen der Krankenkasse einschränken zu lassen.

5. Was kostet ein Seniorenmobil?

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Mobil, ist lediglich eine Zuzahlung erforderlich: Diese beläuft sich auf mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro – unabhängig vom Preis des Fahrzeugs.

Allerdings kommt die Krankenkasse nicht für die Kosten auf, die nicht im Zusammenhang mit einer medizinischen Notwendigkeit stehen. In diesem Fall ist es möglich, das teurere Hilfsmittel durch eine „wirtschaftliche Aufzahlung" zu erhalten: Das bedeutet, die Krankenkasse bezahlt die Kosten für die Standardausstattung, alle weiteren Kosten übernimmt der Käufer selbst.

Kommt eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse nicht in Frage, müssen Käufer mit einer Summe von 1.000 bis 2.500 Euro rechnen. Der genaue Preis richtet sich nach Ausstattung, Geschwindigkeit und Reichweite.

Übrigens: Wurde das Gerät privat erworben, ohne die Krankenkasse miteinzubeziehen, kann der Kauf bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings auch hier der Nachweis einer körperlichen Beeinträchtigung durch eine ärztliche Bescheinigung. Die Kosten für das Mobil, wie auch Umbaumaßnahmen zur richtigen Unterbringung, können dann unter „Hilfsmittel im engeren Sinne" gelistet werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein gebrauchtes Modell zu erwerben. So bieten einige Online-Händler, wie beispielsweise Ebay, gebrauchte Elektromobile bereits ab 500 Euro an. Grundsätzlich ist es ratsam, im Vorfeld Preise einzuholen, um das Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Vor dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs ist es wichtig, den Zustand des Fahrzeugs genau unter die Lupe zu nehmen. Dabei spielen insbesondere das Alter der Batterie, deren Pflege sowie die Qualität der Bremsen eine große Rolle. Ist ein Mobil älter als fünf Jahre, wächst die Wahrscheinlichkeit eines Batterieausfalls. Sinnvoll ist es, bereits im Vorfeld zu recherchieren, ob die Möglichkeit besteht, Ersatzteile zu erwerben.

6. Ein Elektromobil mieten: Geht das?

Neben dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektromobils bieten viele Anbieter ein solches Fahrzeug zur Miete an. In diesem Fall können die Nutzer die Anschaffungs- und Wartungskosten sparen. Zugleich müssen sie mit monatlichen Pauschalen zwischen 200 und 300 Euro rechnen. Es besteht zudem die Möglichkeit, das Gerät nur für wenige Tage zu mieten. Hier belaufen sich die Kosten auf rund 15 Euro pro Tag.

Gegebenenfalls fallen weitere Kosten an, wie beispielsweise in Bezug auf die Lieferung. Nicht zu vergessen ist zudem der finanzielle Aufwand für das Aufladen der Akkus bzw. der Batterie. Bei vielen Anbietern muss zudem eine Kaution hinterlegt werden. Die Kaution dient dem Verleiher dabei als Sicherheit gegen Verlust oder Beschädigungen. Sie wird zurückgezahlt, wenn das Fahrzeug unbeschäftigt zurückgegeben wird.

In diesem Kontext ist es ratsam, im Vorfeld abzuschätzen, wie lange man das Elektrofahrzeug nutzen möchte, um sich die Frage zu stellen: Lohnt sich der Kauf oder ist es günstiger, das Gerät für wenige Tage, Wochen oder Monate zu mieten?

7. Wie pflege ich mein Elektromobil?

Ein langfristiges Fahrvergnügen setzt eine sorgfältige Pflege voraus. In diesem Zusammenhang ist stets darauf zu achten, milde Reinigungsmittel zu verwenden, da einzelne Teile möglicherweise anfällig für Kratzer sind. Die Elektronik des Geräts sollte dabei nicht in Berührung mit Wasser kommen.

Außerdem ist es wichtig, das Mobil regelmäßig zu laden, da sonst der Akku des Fahrzeugs beschädigt werden kann. Das Elektromobil sollte nicht länger als zwei bis drei Wochen ungeladen sein.

8. Wie umweltfreundlich ist die Benutzung eines Elektromobils?

Weil das Seniorenmobil mit Strom über einen Elektromotor betrieben wird, benötigt es kein Benzin. Es ist daher schadstofffrei und stellt keine größere Belastung für die Umwelt dar.

Aufgeladen wird das Fahrzeug über ein Ladekabel, das an einer haushaltsüblichen Steckdose befestigt werden kann. Abhängig von der Batterieladung können schließlich unterschiedlich lange Strecken zurückgelegt werden. Ist der Motor nach einiger Zeit nicht mehr funktionsfähig, lässt sich diese Problem womöglich mit einer neuen Batterie beheben.

Die Kosten für eine Batterieladung werden vom jeweiligen Modell bestimmt: Durchschnittlich liegt der Preis einer Ladung zwischen 30 Cents und einem Euro.

9. Checkliste für die Wahl des richtigen Elektromobils

Folgende Überlegungen sollten Sie beim Kauf eines Elektromobils miteinbeziehen, um letztlich die richtige Wahl zu treffen:

  • Welche Größe sollte das Gerät haben?

  • Ist ein Stellplatz vorhanden, der das Fahrzeug vor Diebstahl und Wettereinflüssen schützt?

  • Wie schnell sollte das Mobil fahren?

  • Welche Strecken sollte das Mobil zurücklegen können?

  • Wie lange möchte man das Gerät benutzen? Lohnt sich der Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektromobils? Oder ist eine Miete ausreichend?

  • Welche Ausstattung sollte das Fahrzeug mitbringen? Welche zusätzlichen Erweiterungen sind möglich?

  • Auf welchen Untergrund möchte ich mit meinem Elektromobil fahren? Welche Federungen sind für bestimmte Böden und Hindernisse, wie beispielsweise Bordsteinkanten, nötig?

 

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