Pflegekurse nach § 45 SGB XI – Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige

In den Kursen der Pflegekassen können Pflegende kostenfrei Pflegewissen erwerben. Darüber hinaus werden spezielle Demenzschulungen und Online-Kurse angeboten.

©Free-Photos | Pixabay.com


1. Was sind Pflegekurse nach § 45 SGB XI?

2. Wer darf an einem Pflegekurs teilnehmen?

3. Wer bietet Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige?

4. Warum ist es sinnvoll, einen Pflegekurs zu besuchen?

5. Welche Themen werden in den Pflegekursen nach § 45 SGB XI behandelt?

5.1. Praktische Pflege

5.2. Selbstpflege

5.3. Recht und Soziales

5.4. Hygiene

6. Welche Online-Pflegekurse können pflegende Angehörige besuchen?

7. Wer übernimmt die Kosten der Pflegekurse?

8. Wo können pflegende Angehörige psychologische Beratung erhalten?

9. Pflegekurse, Beratungseinsatz und Pflegeberatung: Worin liegt der Unterschied?


1. Was sind Pflegekurse nach § 45 SGB XI?

Die Betreuung eines Pflegebedürftigen benötigt nicht nur viel Zeit und Kraft, sondern auch umfangreiches Wissen über Grundpflege und den Umgang bei Krankheiten wie Demenz oder Parkinson. Da die meisten pflegenden Angehörigen keine ausgebildeten Pflegekräfte sind, aber ihre Liebsten so gut wie möglich umsorgen möchten, können sie kostenlose Pflegekurse und -schulungen der Pflegeversicherung besuchen. Während bei Kursen vor allem die Information über Pflege und Krankheiten im Vordergrund steht, erlernen die Teilnehmer der Schulungen auch den praktischen Umgang mit dem Pflegebedürftigen im Alltag.

2. Wer darf an einem Pflegekurs teilnehmen?

Gesetzliche und private Pflegekassen sind nach § 45 SGB XI dazu verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten. Hierzu heißt es:

„Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken." Das bedeutet, dass nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch Interessenten solche Kurse kostenfrei besuchen können. In diesem Rahmen ist es das Ziel, das Verständnis von Pflege und Betreuung zu verbessern. Darüber hinaus sollen pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen gemindert und ihre Entstehung vorgebeugt werden.

HINWEIS DER REDAKTION:

Die Teilnahme an einem Pflegekurs ist sowohl für Interessenten als auch für pflegende Angehörige freiwillig. Dies unterscheidet den Pflegekurs nach § 45 von dem verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3. Die Nichtteilnahme an der obligatorischen Beratung führt zu einer Kürzung oder gar Streichung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse. Um die Fristen für die regelmäßigen Beratungsgespräche nicht zu versäumen, ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin bei einem pflegefachlichen Beratungsanbieter zu vereinbaren.

3. Wer bietet Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige?

Möchten pflegende Angehörige oder Interessierte einen Pflegekurs nach § 45 wahrnehmen, so können sie entweder einen öffentlichen Pflegekurs oder eine individuelle „Pflegeschulung in der Häuslichkeit" nutzen. Beide Kursoptionen laufen nach § 45 SGB XI unter der Bezeichnung „Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Personen".

Öffentliche Kurse werden entweder von den Pflegekassen selbst oder von Volkshochschulen oder Sozialstationen angeboten. Zentral ist bei diesen Kursen nicht nur die Wissensvermittlung, sondern vor allem auch der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen. Bei häuslichen Pflegeschulungen können Pflegende eine individuelle Schulung, zum Beispiel im Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln, direkt in der gewohnten Umgebung erhalten.

4. Warum ist es sinnvoll, einen Pflegekurs zu besuchen?

Die freiwilligen Schulungen der Pflegekasse bieten viele Vorteile für pflegende Angehörige. Hervorzuheben ist, dass die Kosten für die Pflegekurse nicht selbst getragen, sondern von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen werden. Darüber hinaus helfen Pflegeexperten der Pflegeversicherung dabei, Wissen zu erlernen und umzusetzen. Die Betreuung und Versorgung von Angehörigen kann somit gezielt und individuell verbessert werden. Neben der Vermittlung von Pflegewissen und der praktischen Umsetzung stehen auch Formalitäten und Grundlagen der Pflegeversicherung, wie beispielsweise die Leistungen der einzelnen Pflegegrade, auf dem Programm. Weiterhin informieren die Mitarbeiter der Pflegeversicherung über Hilfsmittel, die im Pflegealltag zum Einsatz kommen. Benötigen pflegende Angehörige eine Auszeit vom Pflegealltag, können Sie sich über die verschiedenen Entlastungsangebote informieren. Nicht zuletzt wegen des Austausches mit anderen Pflegenden kann sich ein Besuch eines Kurses oder einer Schulung lohnen.

TIPP DER REDAKTION:

Möchten Sie einen Pflegekurs oder eine -schulung besuchen, informiert Sie Ihre eigene oder die zuständige Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen über die nächsten Termine in Ihrer Nähe. Meist werden diese regelmäßig in Volkshochschulen oder in Einrichtungen von Sozialstationen angeboten. Möchten Sie eine individuelle Schulung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen, vermittelt Ihnen die Pflegekasse eine anerkannte Einrichtung, die Ihnen eine Schulungskraft zur Verfügung stellt.

5. Welche Themen werden in den Pflegekursen nach § 45 SGB XI behandelt?

In den Pflegekursen werden von den Mitarbeitern der Pflegekasse bzw. der kooperierenden Einrichtung stets die Themen praktische Pflege, Selbstpflege, Recht und Soziales sowie Hygiene behandelt. Darüber hinaus werden spezielle Demenz-, Parkinson- und Schlaganfall-Kurse angeboten, die den Verlauf der jeweiligen Erkrankung sowie deren Therapiemöglichkeiten in den Mittelpunkt stellen.

5.1. Praktische Pflege

Unter die praktische Pflege fallen die Bereiche Ernährung im Alter, Mobilisation und Beweglichkeitsförderung des Pflegebedürftigen, Hinweise zum richtigen Heben und Tragen des Pflegebedürftigen oder Anleitungen zu Pflegehandgriffen, wie zum Beispiel dem Waschen im Bett. Ergänzend dazu werden die Teilnehmer im Umgang mit Medikamenten, Pflegehilfsmitteln und Mobilitätshilfen. Ziel ist die Vermittlung von hilfreichen Tipps und Tricks, die die häusliche Pflege erleichtern. 

5.2. Selbstpflege

Die Pflege von Angehörigen ist für Pflegende oft eine enorme psychische und körperliche Belastung. Bei der Selbstpflege bekommen Betroffene Möglichkeiten der eigenen (seelischen) Entlastung aufgezeigt. Im Vordergrund stehen dabei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Pflegende nutzen können, wenn sie sich erholen oder verreisen möchten oder wenn sie selbst einen Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt benötigen. Hierzu können pflegende Angehörige beratende Hilfe erhalten, die auf ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Weiterhin gehen die Schulungskräfte der Pflegekurse im Zusammenhang mit der praktischen Pflege auch auf rücken- und gelenkschonendes Heben und Tragen des Pflegebedürftigen ein.

5.3. Recht und Soziales

Im Bereich Recht und Soziales erhalten pflegende Angehörige im Zuge der Pflegekurse nach § 45 SGB XI Informationen über die Grundlagen der Pflegeversicherung. Unter anderem wird erklärt, wie der Antrag auf Pflegeleistung gestellt wird, welche Leistungen je nach Pflegegrad bezogen und welche weiteren finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden können (z. B. Leistungen der Krankenkasse oder des Sozialamts).

5.4. Hygiene

Unter dem Aspekt der Hygiene steht die geeignete Körper- und Intimpflege des Pflegebedürftigen auf dem Programm. Dabei wird auch aufgezeigt, welche Hygienemaßnahmen in der Häuslichkeit beachtet werden sollten, um den Pflegebedürftigen bestmöglich zu versorgen. 

6. Welche Online-Pflegekurse können pflegende Angehörige besuchen?

Wenn der nächste Anbieter eines Pflegekurses zu weit entfernt ist oder Angehörige aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen keinen Kurs vor Ort wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, einen Online-Pflegekurs eines privaten Anbieters oder einer Gesellschaft zu besuchen. Diese häufig in Zusammenarbeit mit Hochschulen entwickelten Kurse werden von anschaulichen Videos, Bildern und Grafiken unterstützt und vermitteln dieselben Inhalte wie ein Präsenzkurs. Solche Online-Kurse eignen sich auch, um im Präsenzkurs erworbenes Wissen zu vertiefen und zu ergänzen. Pflegende Angehörige benötigen in der Regel lediglich einen Computer oder ein Tablet sowie Internetanschluss, um an einem Online-Kurs teilzunehmen.

Angehörige von Demenzkranken können darüber hinaus spezielle E-Learning-Angebote wahrnehmen. In diesen Pflegekursen geht es um den Verlauf der Demenzerkrankung, Behandlungsmöglichkeiten, Kommunikation und den Umgang mit herausforderndem Verhalten. Zudem wird auf mögliche Hilfsangebote und deren Finanzierung sowie Strategien zur Selbstfürsorge verwiesen. 

7. Wer übernimmt die Kosten der Pflegekurse?

Die Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind für pflegende Angehörige und Interessierte grundsätzlich kostenfrei, da die Versicherungen rechtlich dazu verpflichtet sind, derartige Kurse kostenfrei anzubieten. Manchmal kann es jedoch sein, dass Teilnehmer beim zuständigen Anbieter in Vorkasse gehen müssen. Die Kosten können dann anschließend mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden.

Online-Kurse von privaten Anbietern und Gesellschaften sind in der Regel ebenfalls kostenlos. Als Kooperationspartner der Pflegekassen stellen solche E-Learning-Angebote ein ortsunabhängiges Pendant der Präsenzkurse dar.

8. Wo können pflegende Angehörige psychologische Beratung erhalten?

Die Pflege eines Angehörigen ist für die meisten Pflegenden eine starke seelische Belastung. In den letzten Jahren wurden deshalb spezielle Online-Foren für pflegende Angehörige eingerichtet, in denen Pflegende anonym Hilfe suchen und sich beraten lassen können. Ausgebildete Psychologinnen und Psychologen stehen Pflegenden meist für einen gewissen Zeitraum beratend und unterstützend entweder per Mail oder via Video-Chat zur Verfügung. Im Vordergrund der psychologischen Beratung für pflegende Angehörige stehen Selbstpflege und der Umgang mit belastenden Situationen im Pflegealltag.

9. Pflegekurse, Beratungseinsatz und Pflegeberatung: Worin liegt der Unterschied?

Die Pflegekassen bieten verschiedene Formen der Beratung an. Neben den Pflegekursen nach § 45 gibt es auch die Pflegeberatung nach § 7a und den für Pflegegeldempfänger obligatorischen Beratungseinsatz nach § 37.3. Da der Begriff Pflegeberatung im Sprachgebrauch als Sammelbegriff für die verschiedenen Formen der Beratung fungiert, ist es für Ratsuchende oft schwierig, den Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote zu behalten. Zur besseren Übersicht vergleicht die folgende Tabelle diese drei Beratungsanlässe und zeigt, wie sie sich in ihren Zielen und Inhalten unterscheiden.


 

Beratungseinsatz nach 

§ 37.3 SGB XI

Pflegeberatung nach 

§ 7a SGB XI

Pflegekurse nach 

§ 45 SGB XI

Zielgruppe Pflegebedürftige & pflegende Angehörige Pflegebedürftige & pflegende Angehörige Pflegende Angehörige & ehrenamtliche Pflegepersonen
Zielsetzung Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und pflegefachliche Unterstützung der Pflegenden Umfassende Informationsbereitstellung und Organisation der Pflege- und Leistungsansprüche Vermittlung von pflegerischen Grundlagen und praktischem Pflegewissen zur bestmöglichen Pflege von Angehörigen zuhause
Inhalt
  • Einschätzung der Pflegesituation
  • Potenzielle Problembereiche ermitteln und Lösungsansätze aufzeigen
  • Information über weitergehende Beratungs- und Schulungsangebote
  • Hinweise zur Verbesserung der Pflegetechnik und der Gestaltung des Pflegemixes
  • Beratung über verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsangebote
  • Bei Bedarf Höherstufung des Pflegegrads 

 

Mehr erfahren

 

  • Erstinformation nach der Antragsstellung bei der Pflegekasse
  • Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs
  • Beratung über die verschiedenen Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Informationen über Entlastungsangebote
  • Begleitung und Überwachung der Durchführung
  • Abschließende Reflexion und Evaluation der Maßnahmen

 

Mehr erfahren

 

Themen, die in den Kursen der Grundpflege behandelt werden:

  • Praktische Pflege
  • Selbstpflege
  • Recht und Soziales
  • Hygiene

Darüber hinaus werden Kurse zu speziellen Krankheiten angeboten:

  • Demenzkurse
  • Parkinsonkurse
  • Schlaganfallkurse 
Verbindlichkeit

Regelmäßige Durchführung verpflichtend für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2

(feste Beratungsfristen: viertel- bzw. halbjährlich)

Freiwillig  Freiwillig 
Ort der Durchführung Häuslichkeit, in der die Pflege stattfindet

Zum Beispiel in Pflegestützpunkten, Wohlfahrtsverbänden, zuhause oder auch telefonisch möglich

(auch Online-Kurse möglich)

Öffentliche Kurse, bspw. in Volkshochschulen oder auch individuelle Schulungen zuhause

(auch Online-Kurse möglich)

Kostenübernahme Pflegekasse Pflegekasse Pflegekasse

 


Anzeigensonderveröffentlichungen


Newsletter

Quelle: Redaktion seniorenportal.de

Suchmodule


Anzeige