Urlaub im Pflegehotel: Entlastung und Erholung für pflegende Angehörige

In einem Pflegehotel können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gemeinsam eine Auszeit vom Alltag nehmen und neue Kraft für die Pflege zuhause tanken.

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1. Wie können sich Familien mit Pflegebedürftigen im Urlaub erholen?

2. Wie sind Pflegehotels ausgestattet?

2.1. Ausstattung der Zimmer eines Pflegehotels

2.2. Barrierefreiheit

3. Wie werden Pflegebedürftige in Pflegehotels betreut?

3.1. Angebote für Pflegebedürftige

3.2. Betreuung für Demenzkranke

4. Welche Entlastungsangebote können Pflegende nutzen?

5. Was kostet ein Aufenthalt in einem Pflegehotel?

6. Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?


Erholung und Auszeit vom Alltag sind nicht nur für Pflegebedürftige, sondern vor allem auch für pflegende Angehörige wichtig. Doch die Planung eines Urlaubs stellt Menschen, die täglich eine Angehörigen pflegen, vor eine große Herausforderung. Pflegehotels sind auf Urlaubsaufenthalte mit Pflegebedürftigen ausgerichtet und bieten neben einer Rundum-Versorgung für Pflegebedürftige auch vielfältige Entlastungsangebote für Pflegende.

1. Wie können sich Familien mit Pflegebedürftigen im Urlaub erholen?

Bei einem Aufenthalt in einem Pflegehotel können pflegende Angehörige Zeit mit Partner und Kindern zu verbringen, die im Alltag fehlt. Dabei wissen sie ihren pflegebedürftigen Angehörigen stets gut versorgt in ihrer Nähe. Daneben stehen Aktivitäten auf dem Programm, die Pflegebedürftige und Pflegende gemeinsam erleben können. Ziel ist es einerseits, den Familienzusammenhalt zu stärken und andererseits den individuellen Erholungsbedarf des Einzelnen zu berücksichtigen.

Der Begriff „Pflegehotel" ist ebenso wie das „Pflegeheim" rechtlich nicht geschützt. In der Regel werden darunter Kurhotels mit angeschlossener Pflegeeinrichtung verstanden. Der übliche Hotel-Service wird dabei mit der Betreuung pflegebedürftiger Menschen verbunden und um weitere Dienstleistungen, spezielle Ausstattung, Veranstaltungen und Freizeitmöglichkeiten ergänzt. Neben der Versorgung Pflegebedürftiger am Urlaubsort stehen Entlastungs- und Freizeitangebote für pflegende Angehörige im Mittelpunkt. Die wichtigsten Merkmale eines Pflegehotels sind Barrierefreiheit in der gesamten Hotelanlage und ein ambulanter Pflegedienst, der stets verfügbar ist.

Manchmal sind Pflegehotels auch in Familienferienstätten und Feriendörfern integriert, die eine umfassendere Infrastruktur für den Urlaubsaufenthalt bieten. Stärker als in reinen Pflegehotels steht hierbei der Urlaub mit der ganzen Familie im Vordergrund. Insbesondere Freizeitangebote für Kinder ergänzen das Angebot solcher gesamtheitlichen Urlaubsdörfer.

2. Wie sind Pflegehotels ausgestattet?

Pflegehotels sollten einige Voraussetzungen erfüllen, um ihren Gästen Erholung und umfassende Betreuung bieten zu können. Eine barrierefreie Einrichtung der Zimmer und die Rundum-Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen dabei an erster Stelle.

2.1. Ausstattung der Zimmer eines Pflegehotels

Hotelzimmer von Pflegehotels sind barrierefrei eingerichtet und verfügen über den speziellen Standard, der auch in Pflegeeinrichtungen zu finden ist. Dazu zählen zum Beispiel Pflegebetten, Bettenlifte, Aufrichthilfen oder Duschrollstühle. Die Bäder sollten über eine ebenerdige Dusche und unterfahrbare Waschtische verfügen. Während Zimmer in einfacheren Pflegehotels mit denen von Pflegeeinrichtungen vergleichbar sind, bieten höherpreisige Pflegehotels Luxuszimmer, die eine Premium-Einrichtung mit individuellem Bedarf an Pflegehilfsmitteln verbinden.

2.2. Barrierefreiheit

In der Regel sollte die gesamte Hotelanlage auf Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren ausgerichtet sein. Gäste können solche Fortbewegungshilfen meist direkt beim Check-In im Hotel ausleihen und für die Dauer ihres Aufenthaltes nutzen. Häufig verfügen Pflegehotels und Feriendörfer über Parkanlagen, die ebenfalls barrierefrei begehbar sind. Manche Einrichtungen bieten ihren Gästen auch Fahrten mit einem Elektromobil an, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gemeinsam Ausflüge unternehmen können. Einige am Meer oder an Seen gelegene Pflegehotels verfügen zudem über spezielle Strand-Rollstühle, die im Hotel ausgeliehen werden können.

3. Wie werden Pflegebedürftige in Pflegehotels betreut?

Pflegehotels zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass stets professionelle Pflegefachkräfte zur Versorgung ihrer pflegebedürftigen Gäste zur Verfügung stehen. Somit werden pflegende Angehörige entlastet und die notwendige individuelle Betreuung Pflegebedürftiger auch am Urlaubsort gewährleistet. Viele Pflegehotels bieten außerdem einen An- und Abreiseservice, mit dem die Gäste sicher und gut betreut an ihr Urlaubsziel und wieder nach Hause gelangen.

3.1. Angebote für Pflegebedürftige

In der Regel befindet sich ein ambulanter Pflegedienst direkt im Hotel und ist dort jederzeit abrufbar. Häufig arbeiten Physio- und Ergotherapeuten in der Hotelanlage, damit die Bewegungs- bzw. Motorik-Therapie auch im Urlaub fortgesetzt werden kann. Viele Pflegehotels verfügen über ausgedehnte Wellnesslandschaften, die alle Gäste besuchen können. Pflegebedürftige können dort individuelle wassertherapeutische Maßnahmen wahrnehmen. Damit pflegende Angehörige und weitere Familienmitglieder ihre Freizeit allein gestalten können, besteht die Option einer Tages- und Kurzzeitpflege.

Darüber hinaus bieten Pflegehotels Freizeitangebote, die auf Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit zugeschnitten sind. Hotels mit Spezialisierung auf Pflegebedürftige liegen häufig an touristisch sehenswerten Orten oder landschaftlich reizvollen Regionen, zum Beispiel in Touristenstädten, Kurorten oder Seebädern. Hier bietet die Infrastruktur der direkten Umgebung nicht nur viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, sondern ist meist auch auf ältere und körperlich eingeschränkte Menschen eingestellt.

3.2. Betreuung für Demenzkranke

Einige Pflegehotels sind auf die Betreuung von Demenzkranken spezialisiert. Hierbei ist oft eine spezielle Beaufsichtigung notwendig, da sich dementiell Erkrankte je nach Stadium ihrer Erkrankung in einem größeren Haus nicht allein orientieren können. Bei der Ausflugs- und Programmgestaltung stehen kleinere Ausflüge und Geselligkeit im Vordergrund.

HINWEIS DER REDAKTION:

Informieren Sie sich genau, ob das gewünschte Pflegehotel für Menschen mit Demenz geeignet ist und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch. Da bei Demenz die Gefahr des Weglaufens besteht – insbesondere, wenn Ihr Angehöriger noch körperlich fit ist – ist eine Rundum-Betreuung in jedem Fall notwendig. In jedem Fall sollten Sie auch überprüfen, ob Sie im Urlaub auch auf notwendige Hilfsmittel zugreifen oder diese gegebenenfalls ausleihen können. Bedenken sie zudem auch klimatische Bedingungen, wenn Sie einen Urlaub buchen.

4. Welche Entlastungsangebote können pflegende Angehörige nutzen?

Ebenso wie andere Hotels verfügen auch Pflegehotels über einen barrierefreien Spa-Bereich, in dem alle Gäste des Hauses entspannen können. Ob Schwimmbecken, Whirlpool oder Massagedüsen – pflegende Angehörige können ihre Seele baumeln lassen und wissen ihren pflegebedürftigen Verwandten gleichzeitig gut versorgt. Auch Massagen, Aroma-Therapie, Saunen oder Fitness-Studio gehören oft zum Umfang eines Pflegehotels. Die Gastronomie der Pflegehotels entspricht darüber hinaus dem Angebot anderer Hotels auf dem gleichen Preisniveau. In höherklassigen Pflegehotels sorgen Spitzenköche mit nationalen und internationalen Speisen für das leibliche Wohl ihrer Gäste. Individuelle Ernährungspläne, Diäten und Unverträglichkeiten von Pflegebedürftigen und Pflegenden werden dabei stets berücksichtigt.

Manche Pflegehotels bieten pflegenden Angehörigen auch kostenlose Kurse zum Umgang mit dem Pflegebedürftigen im Alltag. Grundpflege-, Demenz- oder Parkinsonschulungen sollen die Pflege zuhause erleichtern.

5. Was kostet ein Aufenthalt in einem Pflegehotel?

Die Kosten für einen Aufenthalt im Pflegehotel sind vom Pflegegrad abhängig. Sie setzen meist aus Unterkunfts-, Verpflegungs-, Pflege- und Investitionskosten zusammen und ähneln damit denen einer stationären Pflegeeinrichtung. Hinzu kommt ein Eigenanteil für die Einrichtung, der ab Pflegegrad 2 in der Regel deutlich geringer als bei Pflegegrad 1 oder bei Selbstzahlern ausfällt. Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 können je nach Hotelklasse mit Kosten von 1.000 bis 1.500 Euro pro Monat rechnen. Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 sollte monatlich mit 1.500 Euro aufwärts gerechnet werden. Pflegende Angehörige zahlen meist denselben Preis wie ihre Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, da für sie keine Pflegekosten entstehen. Zusatzleistungen von externen Dienstleistern wie Friseur oder Physiotherapeut sind nicht im Leistungsumfang der Pflegeversicherung enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

6. Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Freizeit- und Wellnessangebote müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Leistungen der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad jedoch für Kosten der pflegerischen Betreuung und Versorgung nutzen. Hierfür steht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für die sogenannte Verhinderungspflege von jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, die vom Pflegehotel direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird.

Die grundsätzliche Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist, dass der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (= Antritt des Urlaubs im Pflegehotel) bereits mindestens sechs Monate von einer pflegenden Person zuhause betreut wurde.

Außerdem kann zusätzlich der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro genutzt werden, wenn anerkannte alltagsunterstützende Angebote vor Ort, wie ein Aufenthalt in einem Pflegehotel, zur Betreuung beitragen. Den Entlastungsbeitrag erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. 

TIPP DER REDAKTION:

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger die Kombinationspflege der Pflegeversicherung nutzen, kann ein Teil der ambulanten Pflegesachleistung für anerkannte alltagsunterstützende Angebote verwendet werden. Kombinationspflege bedeutet, dass sowohl eine Person zuhause pflegt als auch dass zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird.

Nehmen Sie die Pflegesachleistungen nämlich nicht in vollem Umfang wahr, steht Ihnen ein anteiliges Pflegegeld zu. Wenn Sie also zum Beispiel 60 Prozent Pflegesachleistungen beanspruchen, steht Ihnen 40 Prozent des Pflegegeldes zu. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht für ihren Pflegedienst zuhause zahlen müssen, wenn Sie ihn gar nicht benötigen (wie etwa bei ihrem Aufenthalt im Pflegehotel). Für diesen Zeitraum kann dann jedoch anteilig Pflegegeld erhalten werden. Allerdings bekommen sie diesen Zuschuss nur dann, wenn Ihre Pflegekraft für einen deutschen Pflegedienst arbeitet oder einen Vertrag mit Ihrer Pflegeversicherung besitzt. Nutzen Sie noch keine Kombinationspflege, müssen Sie hierfür einen Antrag auf Umwandlung bei Ihrer Pflegekasse stellen.

 

zuletzt aktualisiert: 02/2024


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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