Leitfaden – Schritt für Schritt den barrierefreien Umbau planen

Die meisten Menschen wünschen sich, auch den Ruhestand in den eigenen vier Wänden verbringen zu dürfen. Im Alter verändern sich jedoch die Anforderungen an den Wohnraum. Ein frühzeitiger barrierefreier Umbau kann diesen neuen Anforderungen gerecht werden und so ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen.

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1. Schritt: Frühzeitige Planung des barrierefreien Umbaus

2. Schritt: Kontaktaufnahme zu einer Wohnberatungsstelle für barrierefreies Umbauen

3. Schritt: Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und erforderlichen Genehmigungen für den barrierefreien Umbau

3.1. DIN-Norm 1804

3.2. Landesbauordnung

3.3. Nutzungsart des Wohnraums

4. Schritt: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für den barrierefreien Umbau

4.1. Eingangsbereich

4.2. Treppenbereich

4.3. Balkon und Garten

4.4. Badezimmer

4.5. Küche

4.6. Wohn- und Schlafbereich

4.7. Haustechnik

5. Schritt: Beauftragung eines Experten zur Durchführung des barrierefreien Umbaus

5.1. Sachverständige

5.2. Architekten

5.3. Handwerker

5.4. Energieberater

6. Schritt: Beschaffung von Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten eines barrierefreien Umbaus sowie frühzeitige Antragstellung

6.1. Fördermittel der KfW zur Barrierereduzierung

6.2. Fördermittel der Pflegekasse: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

6.3. Fördermittel der Bundesländer und Kommunen

6.4. Fördermittel der gesetzlichen Krankenkasse

6.5. Fördermittel der gesetzlichen Unfallversicherung

6.6. Den barrierefreien Umbau von der Steuer absetzen

6.7. Kann ich Widerspruch einlegen, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

7. Schritt: Ausführungs- und Kostenkontrolle des barrierefreien Umbaus

8. Schritt: Durchführung einer offiziellen Endabnahme


Erfahrungsgemäß erfordert die Umsetzung eines altersgerechten Umbaus eine intensive Planung. Sobald das Thema eines barrierefreien Wohnraums in den Fokus rückt, stellen sich Betroffene oftmals viele Fragen:

  • Welche Umbaumaßnahmen sind für meine individuelle Situation notwendig?
  • Was muss bei einer barrierefreien Umbauplanung beachtet werden?
  • Wie realistisch ist die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen?
  • Wo kann ich mich beraten lassen?
  • Wie hoch werden die Kosten sein?
  • Wird ein barrierefreier Umbau finanziell gefördert?

Um bei all diesen Aspekten den Überblick zu bewahren, ist es sinnvoll, vor Umbaubeginn eine Strategie zu entwickeln. Hierzu eignet sich besonders ein Etappenplan, durch welchen die einzelnen Arbeitsschritte nacheinander abgearbeitet werden können. Der folgende Leitfaden unterstützt Planende dabei, das Ziel einer barrierefreien Wohnraumanpassung Schritt für Schritt zu erreichen.

1. Schritt: Frühzeitige Planung des barrierefreien Umbaus

Ein erster Schritt, dessen Wichtigkeit oftmals unterschätzt wird, ist die Auswahl eines geeigneten Umbau-Zeitpunkts. Denn oftmals sehen Menschen keine Notwendigkeit, das Eigenheim barrierefrei zu gestalten – bis ihre eigene Mobilität alters- oder krankheitsbedingt eingeschränkt ist. Ein frühzeitiger barrierefreier Umbau kann trotz zunehmender Mobilitätseinschränkungen einen Umzug in ein Pflegeheim verzögern oder sogar vermeiden. Wird die Dringlichkeit eines barrierefreien Umbaus jedoch zu spät erkannt, erweist sich die Umsetzung der Umbaumaßnahmen oftmals als schwierig, da sich solche großflächigen Wohnraumanpassungen nicht innerhalb kurzer Zeit durchführen lassen. Die Folge: Der Umbau muss unter Zeitdruck realisiert werden. Das wiederum führt zu deutlich höheren Umbaukosten, wodurch sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen eine finanzielle wie auch nervenaufreibende Belastung entsteht. Deswegen sollte ein barrierefreier Umbau immer als präventive Maßnahme betrachtet werden, die nicht nur für mehr Sicherheit im Haushalt sorgt, sondern die Lebensqualität und den Komfort insgesamt steigert. Grundsätzlich gilt: Es ist nie zu früh, das Eigenheim barrierefrei und somit altersgerecht zu gestalten.

Einige Mieter und Eigentümer lassen sich jedoch oftmals von den hohen Kosten abschrecken, die ein solcher Umbau mit sich bringt. Dabei hat ein barrierefreier Wohnraum neben der längeren Bewohnbarkeit noch weitere positive Effekte: Zum einen ist aufgrund des demografischen Wandels absehbar, dass die Anzahl älterer Menschen in den nächsten Jahren stark zunehmen wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wird der Anteil der über 67-Jährigen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2050 bei etwa 25 % liegen. Das bedeutet, dass barrierefreier Wohnraum zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen wird. Wer heute in eine barrierefreie Wohnraumanpassung investiert, kann demzufolge in den nächsten Jahren mit einer steigenden Nachfrage und einer besseren Vermietbarkeit rechnen. Außerdem lässt sich ein höherer Verkaufspreis ansetzen, da mit einer gesteigerten Barrierefreiheit auch immer ein erhöhter Komfort einhergeht. Es kann sich also durchaus lohnen, frühzeitig in einen barrierefreien Umbau zu investieren.

TIPP DER REDAKTION:

Wer bereits in jungen Jahren bei der Planung der eigenen Immobilie das Thema Barrierefreiheit einbezieht, kann sich im Alter einiges an Aufwand und Kosten sparen. Denn während nachträgliche Umbaumaßnahmen oft zeitaufwendig und kostenintensiv sind, erhöhen sich die Baukosten durch die Berücksichtigung kleinerer barrierefreier Maßnahmen bei Neubauten kaum. Das bedeutet nicht, dass es notwendig ist, mit Mitte 30 einen Treppenlift in den Neubau einzubauen. Vielmehr empfiehlt es sich, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um beispielsweise eine nachträgliche Installation eines Treppenlifts zu erleichtern. Erfahrungsgemäß ist es in diesem Kontext sinnvoll, vor allem auf ausreichende Bewegungsflächen, schwellenlose Eingänge und breite Türen zu achten.

2. Schritt: Kontaktaufnahme zu einer Wohnberatungsstelle für barrierefreies Umbauen

Da es sich bei einem barrierefreien Umbau um ein längerfristiges und planungsintensives Projekt handelt, ist es ratsam, sich fachlich beraten zu lassen. Hierzu bieten sich Wohnberatungsstellen an, die in den meisten Städten und Kommunen vertreten sind. Erfreulicherweise nimmt die Anzahl der Wohnberatungsstellen für altersgerechtes Wohnen stetig zu, da deren Bedeutung von der Politik zunehmend erkannt wird. So können sich Interessierte von örtlichen Senioren-Büros, Sozial- und Wohnungsämtern, Wohlfahrtsverbänden oder ambulanten Pflegediensten beraten lassen. Daneben bieten auch die Gesundheits-, Bau- oder Umweltämter Informationen zum barrierefreien Bauen. Darüber hinaus unterstützen Landesarchitekten- und Handwerkskammern bei der Planung und Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen.

Die Erstberatung ist im Regelfall kostenlos. Ziel der Wohnberatungsstellen ist es, Interessierte umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten einer barrierefreien Wohnraumanpassung zu informieren. Außerdem stehen Ihnen die Berater auch während der Umbaumaßnahmen als Ansprechpartner zur Seite. Dafür setzen sich die Teams der Beratungsstellen gewöhnlich aus verschiedenen Spezialisten zusammen. So kann ein Architekt über die baulich-rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, während ein Ergotherapeut die geeigneten Hilfsmittel empfiehlt. Darüber hinaus unterstützen die Experten bei Finanzierungsfragen und begleiten Interessenten von der Antragstellung über die Vermittlung von Handwerkern bis zur Bauausführung. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich direkt von einem Handwerker beraten zu lassen, allerdings bieten Wohnberatungsstellen den Vorteil einer objektiven Beratung ohne Profitabsicht.

TIPP DER REDAKTION:

Lassen Sie sich nicht von dem Arbeitsumfang eines barrierefreien Umbaus entmutigen! Sie sind nicht auf sich allein gestellt, wenn es um die Planung und Umsetzung Ihres Umbauprojekts geht. Die kostenlosen Wohnberatungsstellen bieten in der Regel eine ganzheitliche Beratung und Begleitung an. Schließlich ist deren wesentliches Ziel, sich für ein selbstbestimmtes Wohnen für ältere Menschen und Menschen mit Teilhabeeinschränkungen einzusetzen. Die Berater stehen Ihnen von der individuellen Beratung über die Planung bis hin zur Kontrolle der Umbaumaßnahmen zur Seite.

Um eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe zu finden, unterstützt Sie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. Auf deren Internetportal finden Sie Ansprechpartner und Adressen von Wohnberatungsstellen in Ihrer Nähe. Alternativ können Sie sich auch an eine Online-Beratungsstelle wenden.

3. Schritt: Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und erforderlichen Genehmigungen für den barrierefreien Umbau

Im Rahmen der Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sind die Kriterien der Barrierefreiheit durch Normen und Gesetze geregelt. Diese dienen dazu, einen einheitlichen Standard für einen barrierefreien Wohnraum festzulegen. Daher ist es ratsam, sich vor Baubeginn über die geltenden Bestimmungen zu informieren und sie mit den jeweiligen Beratern abzustimmen.

3.1. DIN-Norm 1804

Eine Handlungsempfehlung stellt dabei die DIN-Norm 18040 dar. Die Norm setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • DIN 18040-1: Dieser Abschnitt bezieht sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, wie Sport- und Freizeitstätten, Verwaltungsgebäude oder Beherbergungsstätten.
  • DIN 18040-2: Der zweite Teil legt die Bauanforderungen für Wohngebäude und deren Außenanlagen fest.
  • DIN 18040-3: Der dritte Teil beinhaltet die Grundanforderungen für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum, wie Straßen, Wege und Spielplätze.

Für den privaten Bauherrn ist folglich vor allem der zweite Teil der Norm von Bedeutung. Die Norm unterteilt die Vorgaben nochmals in „barrierefrei" und „rollstuhlgerecht". Beispielsweise wird für eine reine Barrierefreiheit eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm empfohlen, während eine rollstuhlgerechte Bewegungsfläche mindestens 150 cm x 150 cm betragen sollte. Welche Anforderungen die DIN 18040 im Detail definiert, kann auf der Webseite Nullbarriere nachgelesen werden.

Bei manchen Wohnsituationen ist die Möglichkeit nicht gegeben, die Planungsempfehlungen der DIN-Norm einzuhalten. Besonders im Altbau sind Grundrissänderungen oft sehr aufwendig oder gar unmöglich. So kann beispielsweise nicht jedes Bad so umgebaut werden, dass eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm entsteht. Prinzipiell ist dies kein Problem, da die Einhaltung der DIN 18040 nicht zwingend erforderlich ist. Ob es sinnvoll ist, die Normvorgaben einzuhalten, hängt letztlich von der individuellen Situation der betroffenen Person ab. Lediglich bei der Beantragung von Fördermitteln könnte es wichtig sein, die jeweiligen Anforderungen einzuhalten. Wenn im Rahmen des barrierefreien Umbaus eine Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden soll, müssen die Baumaßnahmen den Vorgaben der DIN-Norm entsprechen. Im Gegensatz dazu müssen die Planungsempfehlungen bei einer Bezuschussung der Pflegekasse nicht exakt eingehalten werden.

HINWEIS DER REDAKTION:

Wenn Sie auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind, ist es besonders wichtig, bei der Wohnungssuche oder auch beim Umbau darauf zu achten, dass der Begriff „barrierefrei" oder „rollstuhlgerecht" angegeben wird. Denn nur diese Begriffe sind gesetzlich definiert und bestätigen, dass die Wohnung tatsächlich barrierefrei und damit für jeden uneingeschränkt zugänglich ist. Begriffe wie „barrierearm", „altersgerecht" oder „seniorengerecht" sind dagegen nicht eindeutig definiert und können auch dann benutzt werden, wenn ein Wohnraum keinerlei barrierefreie Anforderungen erfüllt. Aus diesem Grund sollte in einem Miet- oder Kaufvertrag sowie in einem Bau- oder Modernisierungsvertrag eindeutig festgelegt werden, welche Anforderungen der Norm erfüllt werden und welche nicht.

3.2. Landesbauordnung

Im Gegensatz zur DIN-Norm 18040, die nicht verpflichtend ist, sind die geltenden Bauvorschriften der Bundesländer dringend zu beachten. Diese sind in der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes festgehalten und regeln die Mindeststandards zum barrierefreien Bauen. Obwohl die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland nur geringfügig variieren, ist es dennoch unerlässlich, sich vor Baubeginn über die spezifischen Anforderungen zu informieren. Denn in einigen Bundesländern ist die vorherige Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich. Die jeweilige Wohnberatungsstelle oder das örtliche Bauamt geben hierzu verständliche und zuverlässige Auskünfte.

Wenn für den barrierefreien Umbau eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Da hierfür fachgerechte Planungsunterlagen erforderlich sind, ist es notwendig, einen Architekten oder einen Bauingenieur zu beauftragen. Dieser hilft bei der Zusammenstellung der Unterlagen sowie bei der gesamten Antragstellung. Grundsätzlich darf erst mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden, wenn der Bauantrag bewilligt wurde.

3.3. Nutzungsart des Wohnraums

Die gesetzlichen Regelungen zum barrierefreien Umbau hängen ebenfalls mit der jeweiligen Nutzungsart der Immobilie zusammen. Je nachdem, ob es sich um eine Mietswohnung, Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, müssen unterschiedliche bauliche Regelungen beachtet werden.

Mietswohnung 

Falls ein Mieter aufgrund körperlicher Einschränkungen die Wohnung oder deren Zugang barrierefrei gestalten möchte, benötigt er die Zustimmung des Vermieters. Laut § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Vermieter dazu verpflichtet, einen barrierefreien Umbau zu dulden, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise bei einer körperlichen Behinderung oder einer anderweitigen körperlichen Einschränkung. Jedoch kann der Vermieter den Umbau verweigern, wenn – so das Gesetzbuch – „die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann". Im Streitfall muss ein Gericht die Situation beurteilen. Grundsätzlich sind die Gesamtkosten vom Mieter zu tragen. Es ist aber auch denkbar, dass sich der Vermieter an den Kosten beteiligt, da die Immobilie durch den Umbau an Wert gewinnt. Um bei Auszug des Mieters einen reibungslosen Eigentumsübergang zu ermöglichen, ist es sinnvoll, bei einer Kostenteilung eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu erstellen.

TIPP DER REDAKTION:

Wenn Sie als Mieter rechtliche Fragen bezüglich der Umbaumaßnahmen haben, können Sie sich auch an eine Beratungsstelle wenden, die auf Mietrecht spezialisiert ist. Beispielsweise beraten Sie die Rechtsexperten des Deutschen Mieterbundes bei Unklarheiten und Zweifeln.

Eigentumswohnung 

Als Wohnungseigentümer können Sie innerhalb der Wohnung frei entscheiden, welche barrierefreie Umbaumaßnahmen Sie umsetzen möchten. Allerdings muss bei Umbaumaßnahmen am Gemeineigentum, wie beispielsweise dem Treppenhaus, eine Einwilligung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Prinzipiell gilt auch hier, dass der Wohnungseigentümer ein Recht auf einen barrierefreien Zugang hat, jedoch darf dadurch keine Benachteiligung der übrigen Miteigentümer entstehen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Zum 1. Dezember 2020 trat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Durch die Modernisierung des WEG aus dem Jahre 1951 wurden grundlegende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum vereinfacht. Dadurch, dass jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf bauliche Veränderungen zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit hat, werden die Rechte von körperlich eingeschränkten Menschen gestärkt. Der § 20 des WEG regelt neben der Vereinfachung baulicher Veränderungen auch eine neue Kostenverteilung.

Ein- oder Zweifamilienhaus

Der Hauseigentümer kann dagegen auf seinem gesamten Grundstück frei entscheiden, welche Umbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Im besten Fall werden bereits beim Neubau eines Hauses vorausschauende Vorkehrungen für einen späteren barrierefreien Umbau geplant, wie beispielsweise ausreichende Bewegungsflächen in allen Räumen, insbesondere aber in Bad und Küche.

4.  Schritt: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für den barrierefreien Umbau

Nach der Auseinandersetzung mit den baurechtlichen Vorschriften und – falls erforderlich – der Einreichung eines Bauantrags bei der zuständigen Behörde, geht es im nächsten Schritt um die Planung und Definition der Ziele des barrierefreien Umbaus. Letztendlich sind bei der Auswahl geeigneter Umbaumaßnahmen nicht nur die Normen wichtig, sondern vor allem die individuellen Bedürfnisse des Nutzers. Es ist daher ratsam, sich vor Baubeginn mit den verschiedenen Lösungen für die einzelnen Wohnbereiche auseinanderzusetzen. Die Art der körperlichen Einschränkung ist für die Realisierbarkeit der einzelnen Maßnahmen ebenso ausschlaggebend wie die finanziellen Möglichkeiten und die Beschaffenheit des Wohnraums. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Definieren Sie Ihre Ziele und erstellen Sie einen strategischen Modernisierungsplan. Die wichtigsten Aspekte eines barrierefreien Wohnraums werden im Folgenden vorgestellt.

4.1. Eingangsbereich

Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen beginnen die Hürden bereits im Eingangsbereich. Schwellen und einzelne Stufen sind im Alter oftmals nur noch mühsam selbstständig zu überwinden. Bereits eine Tür- oder Bodenschwelle kann für Menschen mit starken Einschränkungen zu einer gefährlichen Stolperfalle werden. Vor allem Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, leiden unter den gängigen Treppenstufen am Hauseingang. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Stufen durch ein Rampensystem befahrbar zu gestalten. Zusätzlich sorgen beidseitige Handläufe für mehr Sicherheit beim Treppensteigen. Wenn größere Höhenunterschiede zu überwinden sind, bietet sich der Einbau eines Außenaufzuges wie beispielsweise eines Plattform- oder Hublifts an. Um den Wohnraum auch mit Mobilitätshilfen problemlos betreten zu können, ist eine Eingangstür mit einer Durchgangsbreite von mindestens 90 cm empfehlenswert. Darüber hinaus können eine Überdachung des Eingangsbereichs, rutschfeste Böden und eine ausreichende Beleuchtung für mehr Sicherheit sorgen.

4.2. Treppenbereich

Aufgrund einer abnehmenden Bewegungsfähigkeit steigt das Risiko eines Treppensturzes im Alter deutlich an. Deshalb ist es wichtig, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, die das Treppensteigen erleichtern und absichern. Schon kleinere Hilfsmittel wie eine Stufenbeleuchtung, beidseitige Handläufe und rutschfeste Oberflächen verhelfen zu mehr Sicherheit. Wenn bereits das Überwinden weniger Stufen zu einem wahren Kraftakt wird, ist der Einbau eines Treppenlifts sinnvoll. Die verschiedenen Arten von Liftsystemen verschaffen den Betroffenen ein höheres Maß an Mobilität und damit ein Stück Unabhängigkeit.

4.3. Balkon und Garten

Der Balkon oder der Garten sind für viele Menschen ein Ort der Entspannung. Um auch im hohen Alter Kraft und Energie im eigenen Garten tanken zu können, empfiehlt es sich, auf schwellen- und stufenfreie Zugänge und Wege zu achten. Außerdem sollte der Weg rutschfest sein und über eine ausreichende Breite verfügen, damit er bei Bedarf auch mit einem Rollstuhl oder Rollator befahren werden kann. Sinnvoll ist es auch, die Türgriffe tendenziell weiter unten zu montieren, damit die Balkon- oder Terrassentür auch im Sitzen geöffnet werden kann. Darüber hinaus trägt eine ausreichende Bewegungsfläche zu mehr Komfort bei. Erfahrungsgemäß sind transparente Brüstungen ab einer Höhe von 60 cm zu empfehlen, damit die Aussicht auch im Sitzen genossen werden kann. Eine geeignete Überdachung schützt sowohl vor Regen als auch vor Sonne.

4.4. Badezimmer

Ein barrierefreies Badezimmer zeichnet sich vor allem durch eine ausreichend große Bewegungsfläche aus. Die DIN-Norm 18040 empfiehlt eine Mindestfläche von 120 cm x 120 cm. Rollstuhlgerecht ist laut der Norm eine Fläche ab 150 cm x 150 cm. Gerade in älteren Gebäuden fallen die Bäder oft kleiner aus, weshalb es schwierig sein kann, die Normvorgaben zu erfüllen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, durch eine Neupositionierung der Badmöbel mehr Bewegungsraum zu schaffen. Im gleichen Schritt ist darauf zu achten, dass Sanitärobjekte auf eine an die Körpergröße angepasste Höhe eingestellt werden. Die moderne Haustechnik bietet hierfür Liftsysteme an, mit denen Waschtisch und Toilette per Knopfdruck in der Höhe verstellt werden können. Darüber hinaus ist es sinnvoll, vor allem im Bad auf vielfältige Griff- und Haltemöglichkeiten zu achten. Verschiedene Badehilfen wie ein Badewannensitz oder -lift, Duschhocker ode rauch Antirutschmatten erleichtern die Körperpflege zusätzlich. Eine ebenerdige Dusche bietet nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch ein hohes Maß an Komfort. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das Badezimmer barrierefrei umzugestalten.

4.5. Küche

Die Schaffung von mehr Bewegungsraum steht auch bei einem barrierefreien Küchenumbau im Mittelpunkt. Zudem wird darauf geachtet, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen leichteren Zugang zu den Küchenutensilien haben. Hierfür eignen sich Küchenliftsysteme, mit denen die einzelnen Küchenteile auf eine gewünschte Höhe eingestellt werden können. Durch die individuell anpassbare Höhe von Arbeitsplatte, Schränken und Elektrogeräten wird ein sicheres und ergonomisches Arbeiten ermöglicht. Durch das Absenken der Oberschränke kann der Inhalt sogar vom Rollstuhl aus erreicht werden. Darüber hinaus empfiehlt sich vor allem für Rollstuhlfahrer eine unterfahrbare Küche. Aber auch für ältere Menschen, die es vorziehen, beim Kochen zu sitzen, ist eine Unterfahrbarkeit der Küche zu sinnvoll, da so ein Arbeitsstuhl bequem unter die Küchenplatte gestellt werden kann. Grundsätzlich ist es ratsam, in der Küche für ausreichend Sitz- und Griffmöglichkeiten zu sorgen.

4.6. Wohn- und Schlafbereich

Im Wohnbereich verbergen sich Gefahren, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Zum Beispiel können sich überstehende Teppichkanten, herumliegende Kabel oder schlecht positionierte Möbel als Stolperfallen entpuppen. Es ist daher sinnvoll, jeden Raum auf mögliche Sturzgefahren zu überprüfen. Darüber hinaus ist eine geeignete Beleuchtung empfehlenswert, um potenzielle Hindernisse sichtbar zu machen und bei der Orientierung zu helfen. Im Schlafzimmer ist dafür ein Lichtschalter direkt am Bett vorteilhaft. Dadurch wird eine nicht ungefährliche Suche nach dem Lichtschalter in der Dunkelheit vermieden. Ein höhenverstellbares Bett erleichtert zudem das Aufstehen.

4.7. Haustechnik

Die innovative Haustechnik bietet eine vielfältige Auswahl an technischen Hilfsmitteln, die das Leben im Alter sicherer und komfortabler gestalten. Beispielsweise können intelligente Beleuchtungssysteme für den Innen- und Außenbereich einheitlich per App oder Sprachsteuerung bedient werden. Im Außenbereich haben sich vor allem Bewegungsmelder bewährt, die zum einen den Eingangsbereich ausleuchten und zum anderen Einbrecher abschrecken. Darüber hinaus erweisen sich Smart Home Systeme für ältere Menschen als hilfreich. Altersgerechte Assistenzsysteme nehmen den Menschen viele alltägliche Handlungen ab, wie etwa das Herunterlassen der Jalousien oder die Bedienung der Elektrogeräte. Außerdem verfügen sie über eine Reihe von Sicherheitsfunktionen, wie Sturzdetektoren und Gefahrenmelder.

HINWEIS DER REDAKTION:

Da die baulichen Gegebenheiten eines Wohnraums sehr unterschiedlich sind und die Anforderungen der DIN-Norm oftmals nicht einheitlich umgesetzt werden können, wurden im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen" sogenannte "Technische Mindestanforderungen" formuliert, die im Gebäudebestand wesentlich einfacher zu realisieren sind. Die Technischen Mindestanforderungen orientieren sich zwar an der DIN-Norm, erlauben aber eine individuellere Planung der Barrierefreiheit. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die eine Förderung aus dem KfW-Programm erhalten wollen. Denn die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen oder der DIN-Norm ist für eine Förderung verpflichtend.

5. Schritt: Beauftragung eines Experten zur Durchführung des barrierefreien Umbaus

Nachdem Sie sich einen Überblick über die möglichen Umbaumaßnahmen verschafft und bestenfalls schon einen Maßnahmenkatalog zusammen mit Ihrem Berater erarbeitet haben, ist es an der Zeit, geeignete Fachkräfte für die erfolgreiche Umsetzung zu finden. Denn ein barrierefreier Umbau erfordert das Augenmaß und Fachwissen eines Experten. Zu diesem Zweck können Sie Sachverständige, Architekten oder Handwerker beauftragen. Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Spezialisten über ausreichend fachliche Qualifikationen verfügen, ist es empfehlenswert, sich vor der Beauftragung umfassend zu informieren. In diesem Schritt erfahren Sie, worauf Sie bei der Auswahl eines Spezialisten achten sollten und woran Sie professionelle Firmen und Berater erkennen können.

TIPP DER REDAKTION:

Ziehen Sie einen Kredit im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen" in Betracht, sollten Sie bei Umbau- und Modernisierungsarbeiten unbedingt einen Spezialisten hinzuziehen. Denn dieser kann das notwendige Gutachten erstellen, durch welches Sie die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen nachweisen können.

5.1. Sachverständige

Da es sich bei einem Bauherrn gewöhnlich um einen Laien handelt, ist es erfahrungsgemäß sinnvoll, einen Sachverständigen für den Hausbau oder die Sanierung zu beauftragen. Sachverständige bieten nicht nur objektive und fachliche Informationen, sondern erstellen Gutachten, unterstützen bei der Planung und begleiten den Auftraggeber bei der Ausführung. Vor allem bei einem Streitfall aufgrund von Mängeln oder Schäden kann ein Gutachten streitschlichtend wirken. Auf diese Weise lässt sich womöglich auch ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass der Titel „Sachverständiger" kein geschützter Begriff ist. Dementsprechend können sich auch Personen ohne die erforderlichen Qualifikationen als Sachverständige bezeichnen. Es gilt, bei der Auswahl eines Fachplaners auf die Erfüllung bestimmter Kriterien zu achten. Beispielsweise bietet es sich an, sich nach Sachverständigen zu erkundigen, die sich durch Weiterbildungen auf den barrierefreien Bau und Umbau spezialisiert haben. Daneben erkennt man eine qualifizierte Fachkraft an einem professionellen Auftreten, nachweisbaren Referenzen wie Immobilienbewertungen und Gutachten und einer Mitgliedschaft in Fachverbänden. Außerdem ist eine Empfehlung eines zufriedenen Freundes oder Familienmitglieds ein guter Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit des Auftragnehmers.

Im Gegensatz zu Architekten werden Sachverständige nicht nach einem festgelegten Honorar bezahlt. Das bedeutet, dass das Honorar je nach Leistungen und Erfolg verhandelt werden kann. Deshalb lohnt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und die darin enthaltenen Leistungen detailliert zu überprüfen und zu vergleichen.

TIPP DER REDAKTION:

Über verschiedene Expertendatenbanken zum barrierefreien Bauen, wie die der „bfb barrierefrei bauen" oder über die Datenbank der Webseite „Nullbarriere", finden Sie Sachverständige und Fachplaner in Ihrer Nähe.

5.2. Architekten

Wenn es sich bei dem barrierefreien Umbau um ein umfangreiches Bau- oder Modernisierungsprojekt handelt, ist es erfahrungsgemäß von Vorteil, einen Architekten als Berater zu beauftragen. Bei einem Architekten kann man sich im Regelfall sicher sein, dass dieser über eine umfassende fachliche Qualifikation verfügt. Denn nur wer ein Fachstudium absolviert hat und in die Architektenliste eingetragen ist, darf sich Architekt nennen. Falls eine Baugenehmigung beantragt werden muss, ist die Hinzuziehung eines Architekten sogar notwendig, da nur dieser oder ein Bauingenieur einen Bauantrag bei einer Behörde stellen kann. Ein Architekt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, wobei der Auftraggeber frei wählen kann, ob er den Fachmann nur für die Einholung der Genehmigungen beauftragt oder von ihm während des gesamten Projekts begleitet werden möchte. Außerdem werden Architekten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt.

Idealerweise hat sich der Architekt auf barrierefreies Bauen spezialisiert und kann dies durch erfolgreich abgeschlossene Projekte und Zertifikate nachweisen. Um sicher zu sein, dass der Architekt ein seriöser Berater ist, können verschiedene Referenz-Nachweise über die Architektenkammer angefordert werden. Zum Beispiel der Nachweis, dass der Architekt die wesentlichen Versicherungen abgeschlossen hat. Darüber hinaus spielt auch das Bauchgefühl eine wichtige Rolle bei der Auswahl. Bei der ersten Begegnung sollte der Architekt einen guten Eindruck hinterlassen und sich genügend Zeit nehmen, um die einzelnen Maßnahmen zu bewerten und mögliche Lösungen zu besprechen. Es ist wichtig zu bedenken, dass im Rahmen der umfassenden Modernisierungsmaßnahmen viel Kommunikation erforderlich ist. Daher ist es ratsam, einen interessierten und engagierten Partner an seiner Seite zu haben, mit dem man Probleme in Ruhe besprechen kann.

TIPP DER REDAKTION:

Einen ersten Eindruck über die verschiedenen Architekturbüros können Sie sich auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer verschaffen. Dort finden Sie eine Auflistung der in den jeweiligen Landeskammern eingetragenen Architekten.

5.3. Handwerker

Wer weniger umfangreiche Modernisierungsarbeiten plant, kann sich auch auf die Kompetenz eines Handwerkers verlassen. Ein qualifizierter Handwerker ist ebenfalls mit den Bauvorschriften vertraut und kann ein Renovierungsprojekt planen, beaufsichtigen und ausführen. Bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb ist jedoch Vorsicht geboten, da sich in dieser Branche einige Betrüger tümmeln. Es ist unerlässlich, sich vor der Beauftragung intensiv im Internet und über regionale Handwerkskammern zu informieren. Es ist für jeden Handwerker verpflichtend, in der Handwerkskammer der jeweiligen Region eingetragen zu sein. Neben der Handwerkskammer kann sich auch an eine Handwerksinnung gewendet werden, da sich dort Fachleute mit einem hohen Qualitätsanspruch zu einer Innung zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus ist es hilfreich, Freunde und Bekannte um Erfahrungen und Empfehlungen zu bitten.

Erfahrungsgemäß lohnt es sich, bereits einen Maßnahmenkatalog erstellt zu haben, um auf dieser Basis verschiedene Angebote einzuholen. Dadurch sind die eigenen Kriterien bereits definiert, sodass spätere Missverständnisse vermieden werden können. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, mehrere Angebote einzuholen, um die Kosten der einzelnen Leistungen zu vergleichen. Eine detaillierte Auftragskontrolle ist dabei wichtig, da eine Stornierung nach Vertragsabschluss mit hohen Kosten verbunden ist. Sobald ein Auftrag erteilt wurde, muss der Auftraggeber für einen Großteil der Kosten aufkommen – auch im Falle einer Stornierung.

TIPP DER REDAKTION:

Auf der Webseite handwerkskammer.de" sind alle 53 Handwerkskammern in Deutschland zu finden. Über den Service-Link „Handwerkersuche" können Sie bei der jeweiligen Handwerkskammer nach geeigneten Handwerksbetrieben suchen.

Handwerksbetriebe, die sich auf barrierefreies Umbauen spezialisiert haben, erkennen Sie darüber hinaus an dem Zertifikat „DIN-geprüfte Fachkraft für barrierefreies Bauen" von der DIN-CERTCO. Eine Liste der zertifizierten Betriebe finden Sie auf der Seite des TÜV Rheinland – DIN CERCTO.

5.4. Energieberater

Wer neben einem barrierefreien Umbau eine energetische Modernisierung plant, kann sich auch an einen Energieberater wenden. Da eine energetische Sanierung ein besonders hohes Maß an Fachwissen benötigt, ist es ratsam, sich von einem objektiven Energieberater unterstützen zu lassen. Dieser kann sich vor Ort einen umfassenden Überblick über den energetischen Ist-Zustand der Immobilie verschaffen und – ohne Verkaufsinteresse – eine Einschätzung abgeben sowie eine erste Planung vornehmen. Neben der Planung überwacht der Energieeffizienz-Experte die Umsetzung der Baumaßnahmen und stellt nach Fertigstellung einen Energieausweis aus. Um einen Förderantrag bei der KfW stellen zu können, ist ein solcher Energieausweis erforderlich.

Da die Berufsbezeichnung „Energieberater" – wie die des Sachverständigen – nicht rechtlich geschützt ist, bedarf es vor der Beauftragung einer umfangreichen Recherche nach einem qualifizierten Berater. Auf der Seite der Deutschen Energie-Agentur (dena) können Interessierte über die Datenbank professionelle Energieberater in ihrer Nähe finden. Außerdem bietet die Datenbank Energieeffizienz-Experten eine umfassende Auflistung qualifizierter Fachkräfte. Weitere Informationen rund um das Thema einer energetischen Sanierung und deren Förderung sind auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finden.

6. Schritt: Beschaffung von Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten eines barrierefreien Umbaus sowie frühzeitige Antragstellung

Nachdem Sie einen qualifizierten Berater gefunden und die gewünschten Maßnahmen geplant haben, geht es im nächsten Schritt darum, eine geeignete Finanzierung für den barrierefreien Umbau zu finden. Die Erfahrung zeigt, dass eine barrierefreie Wohnraumanpassung oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Um älteren Menschen dennoch ein unabhängiges und komfortables Leben im Alter zu ermöglichen, werden verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Auf Bundesebene bietet die KfW-Förderbank attraktive Förderprodukte an, die Umbaumaßnahmen für mehr Wohnkomfort und Barrierefreiheit im Alter unterstützen. Darüber hinaus gibt es auf Landes- und Kommunalebene verschiedene Förderprogramme. Auch die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen, die die Pflege in vertrauter Umgebung erleichtern. Da einige Finanzierungskonzepte keine Kombinationen unterschiedlicher Programme erlauben, gilt es, sich im Vorfeld über die bestmögliche Förderung zu informieren.

6.1. Fördermittel der KfW zur Barrierereduzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – unterstützt durch Zuschüsse und Kredite Umbaumaßnahmen, die einerseits zu mehr Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden verhelfen, anderseits aber auch den Wohnkomfort und den Einbruchsschutz erhöhen. Interessierte können zwischen dem Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" und „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" wählen. Eine Kombination der beiden Förderprogramme ist nicht möglich.

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)"  der KfW fördert eine Vielzahl an unterschiedlichen Umbau- und Bauvorhaben, die ein sicheres und komfortables Leben im Alter ermöglichen. Neben Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung und einem erhöhten Einbruchsschutz, umfasst der Kredit den Komplettumbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ oder auch den Kauf eines barrierefreien Wohnraums. Unabhängig vom Alter können Privatpersonen bis zu 50.000 Euro Unterstützung erhalten. 

Durch zinsgünstige und langfristige Kredite sollen nicht nur ältere Menschen, sondern generell Personen mit körperlichen Einschränkungen gefördert werden. Das zeigt sich durch die äußerst attraktiven Zinskonditionen. Mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren kann zwischen verschiedenen Laufzeiten gewählt werden. Weitere Details zur Förderung sind in dem Merkblatt des Kredits „Altersgerecht Umbauen" zu finden.

Welche Voraussetzungen müssen zur Bewilligung des KfW-Förderkredits erfüllt werden?

Um eine Förderung durch die KfW zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die umzusetzenden Maßnahmen der DIN-Norm 18040 entsprechen. Um die Planung und Prüfung der Mindestanforderungen zur Bewilligung des Zuschusses zu erleichtern, formulierte die KfW Technische Mindestanforderungen. Eine detaillierte Auflistung der Technischen Mindestanforderungen und der förderfähigen Maßnahmen findet sich der Anlage zum Merkblatt des Kredits (159). Grundsätzlich empfiehlt die KfW, für die Beratung, technische Planung und Baubegleitung einen qualifizierten Berater, beispielsweise einen Sachverständigen, hinzuzuziehen. Darüber hinaus wird das Förderprogramm nur bewilligt, wenn zertifizierte Fachbetriebe die Modernisierungsmaßnahmen durchführen. Eigenleistungen erhalten somit keine Förderung.

Wie beantrage ich den KfW-Förderkredit? 

Das Förderdarlehen „Altersgerecht Umbauen" kann bei einem Finanzinstitut beantragt werden. Dies können neben einer Bank auch andere Finanzpartner sein, wie beispielsweise eine Versicherung, Bausparkasse oder Sparkasse. Sobald das Finanzinstitut kontaktiert wurde, kümmert es sich um die weitere Antragstellung, um letztlich den Kreditvertrag abschließen zu können. Ein Darlehen kann jedoch nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen gestellt wird. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Lohnt sich ein Kredit der KfW überhaupt?

Inwieweit sich die Beantragung eines KfW-Kredits in der aktuellen Niedrigzinsphase überhaupt lohnt, sollte durch einen Vergleich verschiedener Konditionen in Bezug auf die individuelle Situation ermittelt werden. Dank der historisch niedrigen Zinsen bieten viele Banken ebenfalls günstige Kredite mit teilweise ähnlichen oder sogar günstigeren Zinssätzen an. Auch wenn die KfW die sogenannten tilgungsfreien Jahre anbietet, die besonders für Berufseinsteiger attraktiv sind, bieten viele Banken vergleichbare Konditionen, vor allem im Hinblick auf Zinsbindung und Laufzeit. Ein Vorteil der KfW-Förderung ist, dass auch bei wenig Eigenkapital der günstige Zinssatz erhalten bleibt. Dadurch kann ein großer Teil der Kosten fremdfinanziert werden. Bei Banken hingegen steigt der Zinssatz bei kaum vorhandenem Eigenkapital meist an. Dagegen profitieren diejenigen, die über viel Eigenkapital verfügen, eher von so mancher Hausbank, da diese einen hohen Einsatz von Eigenkapital mit niedrigen Zinsen belohnt. Ein wesentlicher Vorzug eines Bankkredits ist, dass die strengen Mindestanforderungen der KfW für eine Finanzierung nicht erfüllt werden müssen.

TIPP DER REDAKTION:

Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung umfassend über die verschiedenen Konditionen und Kreditgeber zu informieren und idealerweise einen unabhängigen Finanzberater hinzuzuziehen.

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)

Alternativ zum Kredit bietet die KfW für dieselben Maßnahmen den Investitionszuschuss (455-B) von bis zu 6.250 Euro. Der Investitionszuschuss wird nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten ausgezahlt. Während Einzelmaßnahmen mit 10 % der förderfähigen Kosten pro Antrag bezuschusst werden, sind es für den Standard „Altersgerechtes Haus" 12,5 % pro Antrag.

Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung des Invesititionszuschusses erfüllt werden?

Um die Bewilligung des „Barrierereduzierung – Investitionszuschusses" (455-B) zu erhalten, sind dieselben Voraussetzungen wie für den Förderkredit „Altersgerecht Umbauen" erforderlich. Besonders wichtig ist auch hier, dass die Umsetzung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen durchgeführt und die Technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Die vollständigen Auflistungen sind in der Anlage zum Merkblatt des Investitionszuschusses (455-B) zu finden. Darüber hinaus müssen die Investitionskosten mindestens 2.000 Euro betragen. 

Wie beantrage ich den Barrierereduzierung – Investitionszuschuss der KfW? 

Im Gegensatz zu dem Förderkredit zur Barrierereduzierung, der bei einem Finanzinstitut beantragt werden kann, wird der Antrag auf den Investitionszuschuss über das KfW-Zuschussportal gestellt. Auch hierbei ist es besonders wichtig, den Antrag vor Beginn der Bau- oder Umbaumaßnahmen zu stellen.

Ist eine Kombination der KfW-Fördermittel möglich? 

Eine Kombination aus dem Kredit und dem Investitionszuschuss ist nicht möglich. Ebenso wenig wie eine Kombination mit anderen Fördermitteln der KfW Bank, wie dem Einbruchschutz Investitionszuschuss (455-E) oder dem Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss (151/152, 430). Außerdem ist es ausgeschlossen, für dieselbe Maßnahme eine KfW-Förderung und einen Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten. Falls es sich um mehrere Maßnahmen handelt, die einzeln beauftragt werden und somit auch einzelne Rechnungen aufweisen, können die Maßnahmen auf die jeweiligen Förderprogramme aufgeteilt werden. Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, die einzelnen Fördermöglichkeiten vor Beantragung sorgfältig abzuwägen, um sich letztlich für die bestmögliche Variante zu entscheiden.

6.2. Fördermittel der Pflegekasse: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Im Rahmen der sogenannten „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" fördern die Pflegekassen barrierefreie Wohnraumanpassungen, wenn diese die häusliche Pflege im gewohnten Umfeld erleichtern. Dazu gehören jegliche Modernisierungsmaßnahmen, welche die Selbständigkeit, Mobilität und Sicherheit der Bewohner erhöhen. Für die Anpassungsmaßnahmen können Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Wenn sich die Wohnbedürfnisse ändern, ist es möglich, erneut einen Zuschuss für weitere Umbauten zu beantragen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Für alle Maßnahmen bekommt eine betroffene Person einmalig bis zu 4.000 Euro. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal bewilligt werden, wodurch ein gemeinsamer Haushalt einen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro erhalten kann.

Welche Voraussetzungen müssen zur Bewilligung des Pflegekassen-Zuschusses erfüllt werden?

Um barrierefreie Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst zu bekommen, muss der Bewohner einen anerkannten Pflegegrad nachweisen können. Ein Anspruch auf den Zuschuss besteht bereits ab dem Pflegegrad 1. Die umzusetzenden Maßnahmen müssen dabei mindestens eines der folgenden Ziele entsprechen:

  • Durch die Maßnahmen wird eine häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht.
  • Die Maßnahmen erleichtern die häusliche Pflege, sodass alle Beteiligten entlastet werden.
  • Die Maßnahmen fördern das selbstständige Wohnen im Alter.

Zu den förderfähigen Leistungen gehören sowohl Umbaumaßnahmen als auch technische Hilfsmittel. Zu den Umbaumaßnahmen zählen unter anderem auch wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz, wie beispielsweise eine Verbreiterung der Tür oder eine Veränderung des Grundrisses. Technische Hilfsmittel sind förderfähig, wenn sie die Sicherheit und den Komfort im Alter erhöhen, wie beispielsweise ein Treppen- oder Badewannenlift. Die Liste der förderfähigen Wohnraumanpassungen ist umfangreich. Die gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung ist § 40 des Sozialgesetzbuches XI (SGB).

Wie beantrage ich einen Zuschuss auf die „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" der Pflegekasse?

Grundsätzlich muss ein Antrag auf einen Zuschuss der Pflegekasse vor Beginn der Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Beantragung erfolgt bei der jeweiligen Pflegekasse. Einige Pflegeversicherungen stellen hierzu einen entsprechenden Antrag online zu Verfügung, wie beispielsweise der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der AOK. Alternativ reicht auch ein formloses Schreiben, in welchem die notwendigen Umbaumaßnahmen beschrieben und begründet werden. In diesem sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Wer beantragt den Zuschuss (Name, Anschrift, Versichertennummer, ggf. Kontoverbindung)?
  • Welche Nutzungsart der Immobilie liegt vor (Eigentums- oder Mietwohnung)?
  • Welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden?
  • Warum sind die Maßnahmen notwendig?
  • Wie hoch werden die Kosten geschätzt (falls vorhanden mit Kostenvoranschlag)?
  • Wurden im Rahmen früherer Maßnahmen bereits Zuschüsse bewilligt?

Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse prüft eine zuständige Fachkraft des MDK den Leistungsanspruch. Falls erforderlich, wird auch eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die beantragten Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und die geforderten Bedingungen erfüllt werden.

6.3. Fördermittel der Bundesländer und Kommunen

Auch die Bundesländer und Kommunen bieten attraktive Programme an, mit denen sich barrierefreier und damit altersgerechter Wohnraum schaffen lässt. Die Bedingungen für die Beantragung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Schwerpunkte und Inhalte werden von den Bundesländern individuell festgelegt, sodass beispielsweise in einigen Bundesländern eine Kombination mit anderen Fördermitteln nicht möglich ist. Daher ist es wichtig, sich ausführlich über die verschiedenen Voraussetzungen zu informieren.

TIPP DER REDAKTION:

Einen ersten Überblick über die staatlichen Förderprogramme bietet die Förderdatenbank. Hier finden Interessierte Ansprechpartner und Informationen zu den notwendigen Voraussetzungen.

6.4. Fördermittel der gesetzlichen Krankenkasse

Einige Hilfsmittel, wie Bade- sowie Duschhilfen, Kommunikationshilfen und Pflegebetten, werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung enthält über 30.000 Hilfsmittel, die gesetzlich Versicherte im Falle einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit beanspruchen können. Zur besseren Übersicht sind die Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen unterteilt.

Wie stelle ich einen Antrag auf Hilfsmittel bei der Krankenkasse?

Um einen Antrag auf Hilfsmittel bei der Krankenkasse stellen zu können, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Mit dieser Verordnung wenden sich die Betroffenen an ihre Krankenkasse, um Informationen über Anbieter zu erhalten, mit denen die Krankenkasse einen Leistungsvertrag vereinbart hat. Durch Leistungsverträge können die Hilfsmittel zu einem günstigeren Preis bezogen werden. Die Versicherten wenden sich daraufhin an den jeweiligen Anbieter, um einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel zu erhalten. Liegt der Kostenvoranschlag vor, kann der Antrag auf das Hilfsmittel zusammen mit der ärztlichen Verordnung und einem kurzen formlosen Schreiben zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

6.5. Fördermittel der gesetzlichen Unfallversicherung

Ist die körperliche Beeinträchtigung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet, die Kosten eines barrierefreien Wohnraums zu übernehmen. Den Betroffenen steht die sogenannte Wohnungshilfe zur Verfügung, die eine Vielzahl an Leistungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen beinhaltet.

Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung eines Fördermittel-Antrags bei der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllt werden?

Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist eine betrieblich entstandene Behinderung oder Berufskrankheit, wodurch das eigenständige Wohnen ohne Hilfeleistungen nicht mehr möglich ist.  Der Gesundheitsschaden darf dabei nicht nur temporär sein, sondern eine langfristige behindertengerechte Anpassung erfordern. Außerdem dient die Wohnungshilfe zur Erreichung und Sicherung der beruflichen Eingliederung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der individuellen Situation der betroffenen Person. Vor allem die Wohnsituation und der Schweregrad der körperlichen Beeinträchtigung spielen eine zentrale Rolle. Förderfähige Maßnahmen sind einerseits Wohnungsanpassungen, wie ein behindertengerechtes Bad, andererseits wird aber auch ein Umzug oder die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegeperson bezuschusst. Darüber hinaus wird die Einschaltung von Sachverständigen empfohlen, die mit den rechtlichen Vorgaben der Wohnungshilfe-Leistungen vertraut sind. In den Gemeinsamen Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger finden sich nähere Regelungen zur Wohnungshilfe.

Wie beantrage ich Fördermittel der gesetzlichen Unfallversicherung?

Wie bei den anderen Finanzierungsmöglichkeiten auch, muss der Antrag auf Fördermittel vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und bewilligt werden. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft.

TIPP DER REDAKTION:

Neben der Unfallversicherung unterstützen auch andere Rehabilitationsträger, wie die Rentenversicherung, das Integrationsamt, die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt, barrierefreie Umbaumaßnahmen mit Zuschüssen und Darlehen. Nehmen Sie Kontakt zu einer Ansprechstelle der Rehabilitationsträger auf und informieren Sie sich über mögliche Fördermöglichkeiten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt eine Datenbank mit Ansprechstellen zur Rehabilitation und Teilhabe zur Verfügung, über welche Sie Informationsangebote in Ihrer Nähe finden können.

6.6. Den barrierefreien Umbau von der Steuer absetzen

Die Kosten eines barrierefreien Umbaus lassen sich steuerlich geltend machen. Als sogenannte „außergewöhnliche Belastung" können behinderten- und altersgerechte Umbaumaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen Betroffene dem Finanzamt vorweisen können, dass bereits vor Beginn des Umbaus eine dringliche Notwendigkeit der Maßnahmen bestand. Als Nachweis reicht ein ärztliches Attest, das die Schwere der körperlichen Einschränkung dokumentiert oder alternativ ein Behindertenausweis. Falls ein Zuschuss von einem anderen Kostenträger erhalten wurde, muss dieser Betrag von den Gesamtkosten abgezogen werden. Denn nur die selbst getragenen Kosten können steuerlich abgesetzt werden.

HINWEIS DER REDAKTION:

Werden die Umbaumaßnahmen präventiv, sprich ohne nachweisbare Notwendigkeit, durchgeführt, können nach § 35a EStG zumindest die Handwerkerleistungen mit einem Satz von 20 % von der Lohnsteuer abgesetzt werden.

6.7. Kann ich Widerspruch einlegen, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Wenn Ihre Anträge von den Behörden, der Pflegekasse oder anderen Institutionen abgelehnt wurden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Ablehnung Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch ist kostenlos und erfolgt in der Regel schriftlich an die jeweilige Antragsstelle. Der Ablehnungsbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die üblicherweise eine Frist von einem Monat vorsieht. Fehlt diese Belehrung, hat der Betroffene bis zu einem Jahr Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch ratsam, sich schnell mit der Behörde oder der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Um die Frist nicht zu überschreiten, kann ein Widerspruch auch zunächst ohne Begründung eingelegt werden. Der Widerspruch ist trotzdem gültig und die Begründung kann nachgereicht werden.

7. Schritt: Ausführungs- und Kostenkontrolle des barrierefreien Umbaus

Sobald Sie einen Vertrag mit einem qualifizierten Handwerksunternehmen abgeschlossen haben, folgt die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen. Ganz gleich, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt – eine umfassende Überwachung der baulichen Umsetzung ist unerlässlich. Deshalb ist die Auswahl eines seriösen und erfahrenen Fachunternehmens und Beraters so entscheidend. Im besten Fall beauftragen Sie Ihren unabhängigen Sachverständigen mit der Prozesskontrolle der Umbaumaßnahme. Dieser ist geschult, Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen.

Erfahrungsgemäß ist es darüber hinaus ratsam, während der Umsetzung eine Kostenkontrolle durchzuführen. Da ein barrierefreier Umbau häufig ein Langzeitprojekt ist, können unerwartete Mehrkosten entstehen. Gründe dafür sind unter anderem Fehlmessungen, Bauverzögerungen oder Kommunikationsdefizite. Daher wird empfohlen, die Kosten mit Hilfe einer Kostentabelle im Blick zu behalten.

TIPP DER REDAKTION:

Ein Bautagebuch unterstützt Sie dabei, die wichtigsten Fortschritte und Vorgänge der Modernisierungsmaßnahmen zu dokumentieren. Durch eine systematische Dokumentation kann auch noch später nachvollzogen werden, wie Mängel oder Probleme aufgetreten sind. 

8. Schritt: Durchführung einer offiziellen Endabnahme

Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen folgt die Bauabnahme. Diese ist die letzte Hürde des Bau- oder Umbauprojekts und gehört neben der Vertragsunterzeichnung zu den wichtigsten Rechtshandlungen. Da die Abnahme eine Reihe von rechtlichen Auswirkungen hat, sollte dieser letzte Schritt nicht unterschätzt werden. Mit der Abnahme endet die Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Das bedeutet, dass die Gewährleistungsfrist beginnt und die Handwerker einen Anspruch auf Bezahlung haben. Das wiederum bedeutet, dass der Bauherr die erbrachte Leistung als vollständig ausgeführt anerkennt. Werden anschließend Mängel festgestellt, muss der Auftraggeber beweisen können, dass diese bereits vor der Abnahme vorlagen.

In der Regel findet eine förmliche Abnahme statt. Beide Parteien prüfen die durchgeführten Maßnahmen auf Vollständigkeit und Mängel. Wenn während der Abnahme Mängel sichtbar werden, können diese in einem Abnahmeprotokoll aufgeführt werden. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, da dieser die ausgeführten Arbeiten besser beurteilen kann. Obwohl die Betroffenen oft auf die barrierefreien Umbauten angewiesen sind und daher nicht selten unter Zeitdruck stehen, sollte dieser letzte Schritt der Endabnahme ordentlich und korrekt durchgeführt werden.


Checkliste:Schritt für Schritt den barrierefreien Umbau planen

Dieser Ratgeber soll Ihnen Informationen und Anregungen geben, wie Sie Ihre Wohnsituation im Alter an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Lassen Sie sich nicht von den scheinbar großen Hürden abschrecken! Nutzen Sie die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote und profitieren Sie von der fachlichen Kompetenz der Berater. Darüber hinaus unterstützt Sie die Checkliste – Schritt für Schritt den barrierefreien Umbau planen bei der Planung und Umsetzung Ihres Umbauprojekts. 

 

 

Hier geht's zum kostenlosen Download der Checkliste

 



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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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