Senioren-WG gründen – so geht’s

Die Gründung einer Senioren-Wohngemeinschaft ist nicht leicht. So lassen sich Formalitäten, altersbedingte Lebensumstände und das Zusammenleben regeln.
 
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Die Gründung einer Senioren-WG ist nicht einfach. Formalitäten, altersbedingte Lebensumstände sowie die Gestaltung des Zusammenlebens sind zu regeln. Durch gegenseitige Unterstützung und Leistungen von Pflege- und Betreuungsdiensten gelingt das selbstbestimmte Leben auch im Alter.

Was ist eine Senioren-WG?

Senioren-WGs beschreiben das Zusammenleben älterer Menschen in einer bestenfalls barrierefrei eingerichteten gemeinsamen Wohnung oder in einem Haus. Unterschieden wird zwischen selbstorganisierten und trägergestützten Wohngruppen.
 
Ziel einer klassischen Senioren-WG-Gründung ist es, auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben in Gesellschaft zu führen. Dabei wird die Privatsphäre der einzelnen Mitbewohner geschützt, denn ein eigenes Zimmer bietet den Bewohnern Rückzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig können sie sich gegenseitig im Alltag und bei der Hausarbeit unterstützen und die Miete sowie Lebenshaltungskosten teilen.
 
Eine weitere Möglichkeit ist die Senioren-Hausgemeinschaft. Dort wohnen mehrere Parteien in einem Mehrfamilienhaus. Sie teilen lediglich Gemeinschaftsräume miteinander und ein gemeinsames Dienstleistungsnetzwerk. Zudem sind oft Gruppenaktivitäten üblich.
 
Neben den beiden erstgenannten Wohnformen, die privat organisiert sind, gibt es auch ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie werden meist von Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden geführt (Pflege-WG). Häufig sind die Bewohner pflegebedürftig und bekommen im Alltag Hilfe durch Pflegekräfte. 

Senioren-WG gründen

Im privaten Rahmen kann jeder eine Senioren-WG gründen, den Alltag organisieren und entscheiden, wer einziehen darf. Anders sieht es bei trägergestützten Wohngemeinschaften aus. Dort bestimmt der Anbieter darüber, wer in der Gemeinschaft wohnen darf und wie der Alltag organisiert wird.
 
Voraussetzungen für Senioren-WGs
Wer eine Senioren-WG gründen oder darin leben möchte, sollte sich vorab folgende Fragen stellen:
 
  • Bin ich flexibel und kompromissbereit?
  • Bin ich in der Lage, Konflikte lösungsorientiert anzugehen?
  • Reicht mir die Privatsphäre in einer WG aus?
  • Kann ich mir ein Zusammenleben mit anderen Menschen vorstellen?
 
Werden alle Fragen mit Ja beantwortet, steht einer WG-Gründung aus persönlicher Sicht nichts im Wege. Eine private Senioren-Wohngruppe lässt sich relativ einfach gründen. Wird jedoch eine Pflege-WG mit intensiver pflegerischer Betreuung angestrebt, gilt es, die formalen Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Neben dem Mietvertrag sind daher weitere Verträge über die Leistungen von Präsenzkräften, Pflege- und Betreuungsdiensten erforderlich.
 
Für die Anerkennung als Senioren-WG gelten laut Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) folgende Voraussetzungen:
 
  • Die Senioren handeln selbstbestimmt.
  • Es leben maximal zwölf pflegebedürftige Personen in der Senioren-WG zusammen.
  • Die Mitbewohner dürfen den Pflege- und Betreuungsdienst sowie den Leistungsumfang frei wählen.
  • Die Wohngruppe ist von einer stationären Einrichtung unabhängig.
  • Betreuungs- und Pflegedienste haben keine Räumlichkeiten in der Nähe.

Wer eine Senioren-Wohngemeinschaft gründen will, sollte wissen, dass unter bestimmten Umständen das Heimgesetz greifen kann. Das hängt unter anderem davon ab, in welchem Umfang die Bewohner pflegebedürftig sind und einen Betreuungsdienst benötigen. Jedes Bundesland hat hier eigene Regelungen.

WG-Mietvertrag
Wird eine private Senioren-WG gegründet, sollten sich die Bewohner über die Art des Mietvertrags verständigen. Hierbei gibt es drei Varianten:
 
  • Variante 1: Ein Hauptmieter wird bestimmt, der die einzelnen Zimmer an die Mitbewohner untervermietet. Der Hauptmieter hat alle Rechte und Pflichten inne und haftet für das Verhalten seiner Untermieter. Im Gegenzug darf er bestimmen, wer in die Senioren-WG einziehen darf.
  • Variante 2: Alle Bewohner sind Hauptmieter und haften gesamtschuldnerisch für das gemietete Objekt. Sie haben alle die gleichen Rechte und Verpflichtungen. 
  • Variante 3: Jeder Mitbewohner schließt einen Einzelmietvertrag mit dem Vermieter für sein Zimmer und die Mitbenutzung von Küche und Bad ab. Auch die Nebenkosten werden separat mit dem Vermieter abgerechnet, sodass Streitigkeiten vermieden werden. Bei dieser Variante bestimmt der Vermieter, wer in die WG einziehen darf und wer nicht. Daher sollten die Bewohner im Falle eines Mitbewohnerwechsels ein Mitspracherecht mit dem Vermieter vereinbaren.

Gemeinsames Konzept ausarbeiten
Wer eine Senioren-Wohngemeinschaft gründen möchte, sollte vorab die eigenen Erwartungen definieren. Anschließend gilt es, gemeinsam mit den zukünftigen Mitbewohnern ein Konzept zu entwickeln. Das Konzept sollte unter anderem Regeln für das Zusammenleben, den Umgang mit dem steigenden Pflegebedarf einzelner Bewohner und die Aufgabenverteilung festlegen. Beispielsweise kann es einen Schatzmeister, einen Reinigungs-, Einkaufs-, und einen Gartenbeauftragten geben. 

Schriftliche Vereinbarungen formulieren
Alle Mitbestimmungsrechte, Absprachen über das Zusammenleben, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen sowie Entscheidungsfragen beim Mitbewohnerwechsel sollten stets schriftlich festgehalten werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen eines Kooperationsvertrags geschehen. 

Haushalts- und Pflegedienste organisieren
Mit zunehmendem Alter fällt die Bewältigung des Alltags schwerer. Können die WG-Bewohner die Körperpflege nicht mehr eigenständig ausführen oder sich gegenseitig unterstützen, ist die Organisation von Haushalts- und Pflegediensten unabdingbar. Wenn mehrere Pflegebedürftige denselben Pflegedienst beauftragen, lassen sich Kosten reduzieren. 

Leistungen und Förderungen
Durch staatliche Zuschüsse können bestehende Wohnungen in seniorengerechte Wohngemeinschaften umgebaut werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Pflegestufe der Bewohner ab und beträgt bis zu 2.500 Euro pro Person. Als Höchstgrenze sind jedoch 10.000 Euro pro WG angesetzt.

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Darüber hinaus können WGs einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat erhalten. Dafür gibt es folgende Voraussetzungen:
 
  • Neben der Person, die den Wohngruppenzuschlag beantragt, müssen mindestens zwei weitere Bewohner mit einem anerkannten Pflegegrad in der WG wohnen.
  • Insgesamt dürfen höchstens elf weitere Personen in der Senioren-Wohngemeinschaft leben.
  • Die Bewohner beauftragen gemeinsam eine Präsenzkraft, die den Haushalt erledigt oder allgemeine verwaltende, organisatorische oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt.

Falls die Bewohner ein geringes Einkommen haben, können sie von weiteren staatlichen Zuschüssen, zum Beispiel Wohngeld, Sozialhilfe oder der bedarfsorientierten Grundsicherung profitieren. 
 
Sofern ein Anspruch besteht, bezahlt die Pflegekasse Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Das Pflegegeld hängt vom Pflegegrad ab. Einen Überblick über die Pflegegrade und Leistungen gibt es hier.

Rechtsform und Besitzverhältnisse definieren
Falls für die Gründung Eigentum erworben oder ein Haus gebaut werden soll, ist es ratsam, gemeinschaftlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufzutreten. Nach Fertigstellung oder Erwerb der Unterkunft können die zukünftigen Mitbewohner eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gründen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Genossenschaft.

Tipps für das gemeinsame Leben

Eine gute Organisation und Kommunikation helfen dabei, das Zusammenleben gewinnbringend zu gestalten. Hierzu zählen:
 
  • Klarheit über die Mietverhältnisse und Kosten der einzelnen Mitbewohner
  • Aufgabenteilung rund um Einkäufe, Reinigungsarbeiten und Verpflegung
  • Absprachen bezüglich Besuchszeiten von Angehörigen 
  • Gemeinsame Aktivitäten
  • Vorgaben für die Anschaffung und Betreuung von Haustieren

Wird alles vorab gut durchdacht, bietet die Gründung einer Senioren-WG viele Vorteile. Die Bewohner genießen ein geselliges Miteinander und profitieren von gegenseitiger Unterstützung sowie der Bündelung finanzieller und pflegerischer Ressourcen.
 

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