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Pflegebedürftigkeit:
Was nun?

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Plötzlich pflegebedürftig – und nun?
Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftigkeit – was nun?

Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann ein Pflegefall meist unerwartet auftreten. Nicht immer bleibt den Angehörigen ausreichend Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen. Ein Pflegefall bringt viele Fragen und Entscheidungen mit sich: Was ist jetzt zu tun?


  1. Setzen Sie oder eine bevollmächtigte Person (Familienangehörige, Nachbar/innen, Bekannte etc.) sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung.
     

  2. Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen im Internet Vergleichslisten über die Leistungen und Preise der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sowie über die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie können diese Liste auch bei der Pflegekasse anfordern, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen.
     

  3. Sie haben darüber hinaus einen Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Der Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, sofern Sie zustimmen.

    Die Pflegekasse bietet Ihnen unmittelbar nach Stellung eines Antrags auf Leistungen einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist. Außerdem benennt Ihnen die Pflegekasse eine Pflegeberaterin beziehungsweise einen Pflegeberater, die oder der persönlich für Sie zuständig ist. Möglich ist auch, dass Ihnen die Pflegekasse einen Beratungsgutschein ausstellt, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden kann. Auf Ihren Wunsch kommt die Pflegeberaterin beziehungsweise der Pflegeberater auch zu Ihnen nach Hause. Wenn es in Ihrer Region einen Pflegestützpunkt gibt, können Sie sich ebenso an diesen wenden. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die private Pflege-Pflichtversicherung bietet die Pflegeberatung durch das Unternehmen „COMPASS Private Pflegeberatung" an. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen oder Pflegeberater bei Ihnen zu Hause, in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung.
     

  4. Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
     

  5. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung anwesend zu sein.
     

  6. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege zu Hause längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen wollen.
     

  7. Ist die Pflege zu Hause – gegebenenfalls auch unter Inanspruchnahme des Pflege- und Betreuungsangebots einer örtlichen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung – nicht möglich, so können Sie sich über geeignete vollstationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
     

  8. Wie schnell wird über den Antrag entschieden? Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage.
     

  9. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei den Pflegestützpunkten vor Ort. Privatversicherte können sich jederzeit an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind, oder an den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Gustav-HeinemannUfer 74 c, 50968 Köln, www.pkv.de. Die „COMPASS Private Pflegeberatung" erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 0800/101 88 00.

Bei häuslicher Pflege können Sie Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel haben, wenn ein entsprechender Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall vorliegt. Mit meinPflegeset können Sie sich die Pflegehilfsmittel individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen:


meinPflegeset unterstützt Sie und kümmert sich um die Kostenübernahme und die Bewilligung durch die Pflegekasse.

 

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Quelle: meinPflegeset

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