Forum Politik und Gesellschaft andere gesellschaftliche Themen Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen

andere gesellschaftliche Themen Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen

Malinka
Malinka
Mitglied

RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von Malinka
als Antwort auf Lenova46 vom 28.01.2024, 18:24:21

das wurde auch gemacht

Lenova46
Lenova46
Mitglied

RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Zaunkönigin vom 28.01.2024, 16:31:13

Ich zitiere dich auszugsweise @Zaunkönigin:

"Zudem erachte ich das Interesse der Opfer oder dessen Angehörigen als höher als das des Verbrechers. "

"Und auch dessen möglichen Wunsch nach Vergeltung. Vergeltung kann auch Heilung mit sich bringen." 

Rhetorische Frage: Wer sollte denn geheilt werden? Das Opfer oder der Täter?

Mit deinen Ansichten gehe ich nicht einig. Das ist auch nicht notwendig.

Rechtsgrundsätze habe ich hier nicht zu erörtern. Glücklicherweise bestehen diese und es wird nicht nach philosophischen Meinungen Recht gesprochen. 

Lenova

Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Lenova46 vom 28.01.2024, 18:38:11
Ich zitiere dich auszugsweise @Zaunkönigin:

"Zudem erachte ich das Interesse der Opfer oder dessen Angehörigen als höher als das des Verbrechers. "

"Und auch dessen möglichen Wunsch nach Vergeltung. Vergeltung kann auch Heilung mit sich bringen." 

Rhetorische Frage: Wer sollte denn geheilt werden? Das Opfer oder der Täter?

Mit deinen Ansichten gehe ich nicht einig. Das ist auch nicht notwendig.

Rechtsgrundsätze habe ich hier nicht zu erörtern. Glücklicherweise bestehen diese und es wird nicht nach philosophischen Meinungen Recht gesprochen. 

Lenova

Wir erörtern hier durchaus Rechtsgrundsätze. Ist Dir das noch nicht aufgefallen? Ohne das wäre die ganze Diskussion obsolet.

Du übersiehst offensichtlich, dass Rechtsprechung grundsätzlich auch einer Philosophie folgt. Es macht aber nichts, wenn Dir das nicht auffällt.

Weshalb stellst Du rhetorische Fragen? Die Antwort ergibt sich dem Leser aus den Ausführungen. 

 

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Lenova46
Lenova46
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RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Zaunkönigin vom 28.01.2024, 18:54:55

Zitat @Zaunkönigin:


"Wir erörtern hier durchaus Rechtsgrundsätze. Ist Dir das noch nicht aufgefallen? Ohne das wäre die ganze Diskussion obsolet.

Du übersiehst offensichtlich, dass Rechtsprechung grundsätzlich auch einer Philosophie folgt. Es macht aber nichts, wenn Dir das nicht auffällt.

Weshalb stellst Du rhetorische Fragen? Die Antwort ergibt sich dem Leser aus den Ausführungen."


Abschließend: Es geht mir um Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit, die du bestimmt befürwortest.

Lenova


 

aixois
aixois
Mitglied

RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von aixois
als Antwort auf MarkusXP vom 28.01.2024, 16:47:55

Der Mann war in sicherem Gewahrsam, von ihm ging keine Gefahr mehr aus, und dennoch wurde er getötet ... dies ist m.E. nicht vertretbar.

Die 'Gefährlichkeit' des Todesurteilkandidaten ist in der Tat nicht der Punkt.

Sondern eher der Anspruch des Staates,  für 'Gerechtigkeit' zu sorgen, Taten zu bestrafen, Vergeltung zu üben im Interesse der Opfer und der Gesellschaft, den Täter zur Sühne zu zwingen, dafür zu sorgen, dass eine Wiederholung der Tat vermieden wird, als präventive Abschreckung für andere usw. usw.

Es gibt ja eine Reihe historischer , heute als mehr oder weniger als fadenscheinig abgelehnten Rechtfertigungsgründe, warum ein Täter seine Tat mit seinem Leben bezahlen muss , und damit auf die Möglichkeit der Reue, der Besserung, einer  "Wiedergutmachung" bewusst verzichtet wird.

Eben das alttestamentlich "Auge-um-Auge" Denken ( sog."Talion-Prinzip"  - Täter erhält die Strafe, die seine Tat wert ist : " Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss." (2. Buch Mose 21,23) ).
In manchen Ländern hackt man ja auch heute noch die "Diebeshand" ab.

Mir widerstrebt es aber, absoluter Gegner der Todesstrafe zu sein, mir aber gleichzeitig  Gedanken zu machen, welche Art der Urteilsvollstreckung die 'humanere', weil schmerzlosere o.ä. ist.

Mir hat sich schon der Magen umgedreht,  als ich mitbekam, dass die Henker stundenlang im Gewebe des  Täters  mit ihren Spritzen herumgestochert haben, um eine 'geeignete' Vene zu finden, sie diese Bemühungen aber abbrechen mussten, weil es Mitternacht wurde,  und die  Vollstreckungsanweisung zu diesem Zeitpunkt  abgelaufen war, die Verabreichung der Todesspritze ein paar Minuten später als 'Mord' zu werten gewesen wäre. Das ist für mich Tortur in seiner schlimmsten Form. 

Es muss doch alles seine Ordnung haben,  alles im Einklang mit  Recht und Gesetz stehen.

Auch heute noch befürwortet eine Mehrheit in USA grundsätzlich die Todesstrafe.
Wenn sie überall abgeschafft werden sollte, dann habe ich das Gefühl, nicht so sehr aus humanitären Gründen, sondern,  weil die Kosten sich auf Milliardenhöhe bewegen.

Der Präsident kann übrigens auch weiterhin begnadigen,  allerdings nur, wenn für ein Verbrechen (eher selten) "Bundesrecht" oder das Militärrecht gilt.
Was z.B.für Fälle (wie Kriegsverbrechen) gilt,die normalerweise vor den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gehören, den aber die USA nicht anerkennen, da sie ihr eigenes Rechtwesen  für besser halten.
Aber das wird jetzt wirklich zu sehr OT.
aixois
aixois
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RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von aixois
als Antwort auf lupus vom 28.01.2024, 17:04:26

Die Vollstreckung ist nicht in der Lage die Frage des Threads- so wie ich ihn verstehe - zu beantworten: gibt es Gründe zur Rechtfertigung der Todesstrafe ?

Gilt das Verbot absolut oder kann es nicht doch relativiert werden, wie z.B. der  von Dir erwähnten "Fahnenflucht" bzw. "Verrat", d.h.gibt es eine Abstufung von Verbrechen nach Schweregraden (darunter auch welche ohne Tötungsdelikt) , mit einer Schwelle, ab der den Gründen gegen das Humanitätsgebot höherer Rang eingeräumt wird.

Erst danach kommt doch die Frage an den Berufstand des/r HenkerINs,  wie man das (den Vollzug des Tötungsaktes) am 'besten' macht.

 


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lupus
lupus
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RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von lupus
als Antwort auf Zaunkönigin vom 28.01.2024, 16:14:32

Zu fragen wäre:
Was verstehst du beim heutigen Vollzug unter : "der grösst möglichen Beschränkung "
Was man so hört, ist die Beschränkung wohl nicht so groß .

Die Feststellung  :
"Im Grunde waren die Todesurteile eine Gnade. "
ist für mich eine recht individuell landläufig einfache Meinung.

Ich sehe das schon anders.

lupus

Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Lenova46 vom 28.01.2024, 19:12:27
Zitat @Zaunkönigin:


"Wir erörtern hier durchaus Rechtsgrundsätze. Ist Dir das noch nicht aufgefallen? Ohne das wäre die ganze Diskussion obsolet.

Du übersiehst offensichtlich, dass Rechtsprechung grundsätzlich auch einer Philosophie folgt. Es macht aber nichts, wenn Dir das nicht auffällt.

Weshalb stellst Du rhetorische Fragen? Die Antwort ergibt sich dem Leser aus den Ausführungen."


Abschließend: Es geht mir um Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit, die du bestimmt befürwortest.

Lenova


 
ich habe den Eindruck, dass du und ich in unterschiedlichen Diskussionssträngen unterwegs sind.

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