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Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für Privatversicherte

Sie sind pflegebedürftig, haben eine private Krankenversicherung und werden von einem Angehörigen gepflegt? Dann können Sie ebenso wie gesetzlich Versicherte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Anspruch nehmen und sich die Kosten für die Pflegehilfsmittel von bis 40 Euro im Monat von Ihrer Versicherung erstatten lassen. Erfahren Sie im Folgenden, welche Pflegehilfsmittel es gibt und wie Sie diese erhalten.  

Auch Privatversicherte haben in der häuslichen Pflege Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel.
©JackF | stock.adobe.com

In der privaten Pflegeversicherung gilt, dass pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause bzw. in der häuslichen Umgebung gepflegt werden, gemäß SGB XI §40 Abs. 1 einen rechtlichen Anspruch auf die folgenden zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel haben:

Um zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel erhalten zu können, ist bei den gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen eine Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich. Im Grunde genommen ist diese Genehmigung bei Privatversicherten nicht zwingend erforderlich.

Aber: Abhängig von dem Umfang der benötigten Unterstützung und je nach Diagnose kann es sein, dass die Pflegekasse bestimmte zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel nicht übernimmt. Damit für Sie keine unnötigen Kosten entstehen, haben wir den folgenden Ablauf für privat versicherte Pflegebedürftige etabliert:

3 Schritte: Von der Bestellung bis zur ersten Lieferung

1. Schritt:

Sie erhalten von uns die meinPflegeset-Unterlagen per Post oder können sich diese direkt bequem bei meinPflegeset herunterladen:

 

Antrag für Pflegehilfsmittel herunterladen

 

2. Schritt:

Füllen Sie den Antrag mit Ihren Produktwünschen aus und senden uns diesen im portofreien Umschlag zurück. Unsere Ausfüllhilfen helfen Ihnen dabei.

3. Schritt

Falls Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung noch keine Hilfsmittel abgerechnet haben, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Oder prüfen Sie, ob im Gutachten zum Pflegegrad Pflegehilfsmittel empfohlen werden. Sollte Ihre Versicherung ein Angebot benötigen, können wir Ihnen dieses im Vorfeld gerne zukommen lassen.

Wie rechne ich die Pflegehilfsmittel ab?

Leider ist eine direkte Abrechnung von meinPflegeset und Ihrer privaten Pflegeversicherung aufgrund den Regulatorien der privaten Versicherungen nicht möglich. Mit jeder Lieferung von meinPflegeset erhalten Sie daher eine Rechnung. Bitte begleichen Sie diese innerhalb von 30 Tagen. Zur Kostenerstattung durch Ihre Pflegeversicherung nutzen Sie bitte die Vorlage Ihrer Versicherung und reichen diese dort entsprechend ein.

meinPflegeset unterstützt Sie bei Fragen zu Ihrer Bestellung oder Ihrem Antrag. Schreiben Sie dem meinPflegeset-Team eine E-Mail an uns: [email protected] oder rufen Sie uns unter der kostenfreien Telefonnummer  0800 760 49 90 an.

 

 

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