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Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
in der häuslichen Pflege

Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege
Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel

Entlastung in der häuslichen Pflege

Nutzen Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zur Entlastung in der häuslichen Pflege!

PFLEGEN SIE EINEN ANGEHÖRIGEN?

Was viele nicht wissen: Mit einem Pflegegrad (1–5)* können Sie sich Pflegehilfsmittel, wie z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektion oder auch Bettschutzunterlagen erstatten lassen.

Wir kümmern uns für Sie um die Kostenübernahme und Bewilligung durch die Pflegekasse. Bei meinPflegeset kann der Pflegebedürftige die Produkte nach seinen Bedürfnissen auswählen und monatlich bequem nach Hause geliefert bekommen.

Mit den zuzahlungsfreien Produkten sollen pflegende Angehörige so finanziell entlastet werden. Monatlich übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 40 €. Mit meinPflegeset können Sie sich eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Zur Erstattung der Kosten für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Bescheinigung (Rezept) erforderlich. Die pflegebedürftige Person oder der Bevollmächtigte muss lediglich einmalig einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse des Versicherten stellen. Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

meinPflegeset unterstützt Sie dabei in Sachen häuslicher Pflege den Überblick zu behalten und kümmert sich um die Kostenübernahme und die Bewilligung durch die Pflegekasse. Und wenn sich die Pflegebedürfnisse ändern, kann meinPflegeset jederzeit individuell angepasst werden.

  1. Laden Sie den Antrag herunter oder lassen Sie ihn sich bequem nach Hause schicken. Füllen Sie den Antrag aus, nutzen Sie dafür gerne unsere Ausfüllhilfe. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Bedarf an Pflegehilfsmitteln. 
     
  2. Senden Sie uns das Formular zurück, wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Pflegekasse und alle weiteren Formalitäten. Sie brauchen nichts weiter zu tun. 
     
  3. Wir informieren Sie, sobald Ihr Antrag genehmigt ist und senden Ihnen Ihr gewünschtes meinPflegeset monatlich zu. Unser Service ist für Sie absolut zuzahlungsfrei – die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie (gesetzlich Versicherte). Privatversicherte erhalten von uns mit jeder Lieferung eine Rechnung, die Sie wie gewohnt bei der Pflegeversicherung zur Erstattung einreichen können. 
     

*Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Quelle: meinPflegeset

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Kostenlose Pflegehilfsmittel

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