Behindertentestament Begriffserklärung

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern). Mit dem Behindertentestament können Eltern erreichen, dass ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird. Darüber hinaus kann man dem behinderten Kind im Erbfall eine über die normale Sozialhilfe hinausgehende Lebensqualität gewährleisten, indem Zuwendungen an das Kind erfolgen, die ihm vom Sozialhilfeträger nicht weggenommen werden können. Dieses Ziel erreicht man nicht mit der Enterbung des behinderten Kindes oder mit einer Erbquote, die geringer ist als sein Pflichtteilsanspruch. Entsprechendes gilt für die Zuwendung eines Vermächtnisses mit einem geringeren Wert als der Pflichtteilsanspruch. Dem klassischen Behindertentestament liegt die Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft mit einer Dauertestamentsvollstreckung zugrunde. Man setzt das Kind in Höhe seines Erbteils, der zumindest geringfügig über dem gesetzlichen Pflichtteil liegen muss, zum sogenannten nicht befreiten Vorerben ein. Als Nacherben setzt man eine andere Person (z. B. den überlebenden Ehegatten oder die Geschwister des behinderten Kindes) ein. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein. Die Vor- und Nacherbfolge wird durch Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung ergänzt. Damit werden die Nutzungen aus dem Erbteil vor Zugriffen von Gläubigern des Erben geschützt. Wer ein Behindertentestament errichten will, sollte unbedingt einen fachkundigen Anwalt aufsuchen, weil die Gestaltung eines solchen Testaments sehr komplex ist.

 


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