Pflichtteilsrestanspruch Begriffserklärung

Pflichtteilsrestanspruch ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten, wenn sein Erbteil geringer ist als der gesetzlich garantierte Pflichtteil. Dem Pflichtteilsberechtigten steht der sogenannte Restpflichtteil zu, wenn ihm ein unzureichender Erbteil hinterlassen ist, der unter seinem Pflichtteil liegt. Der Erblasser darf also seinen pflichtteilsberechtigten Erben nicht schlechterstellen als einen pflichtteilsberechtigten Enterbten. In diesem Fall steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Auszahlung des Restpflichtteils in Höhe der Differenz zwischen dem Erbe und dem ordentlichen Pflichtteil zu.

 


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