Rund um die Uhr umsorgt: 24-Stunden-Pflege & 24-Stunden-Betreuung

24-Stunden-Pflegekräfte betreuen und umsorgen Pflegebedürftige im eigenen Zuhause.

Ältere Frau genießt die Gesellschaft einer 24-Stunden-Betreuung
©Freepik.com


1. Wie unterscheiden sich 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege?

2. Welche Leistungen bietet eine 24-Stunden-Betreuung?

3. Welche Voraussetzungen sollten für den Aufenthalt einer 24-Stunden-Betreuung gegeben sein?

4. Welche Möglichkeiten der Anstellung bestehen?

4.1. Arbeitgebermodell

4.2. Endsendemodell

4.3. Selbstständigkeit

5. Wie ist die Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuung rechtlich geregelt?

6. Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?

7. Wie kann eine 24-Stunden-Betreuung finanziert werden?


Hinsichtlich des demographischen Wandels in Deutschland bedarf es neuer Lösungsansätze und Maßnahmen, um Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben im Alter zu ermöglichen. Neben der klassischen stationären Pflege treten neue Betreuungsmodelle. Eine 24-Stunden-Pflege ermöglicht der pflegebedürftigen Person die Betreuung in gewohnter Umgebung. 

1. Wie unterscheiden sich 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege?

Die Nachfrage nach einer Betrreuung rund um die Uhr ist hoch. Der Begriff „24-Stunden-Pflege" als Alternative zur stationären Unterbringung ist jedoch nicht ganz korrekt. In Deutschland ist damit rechtlich die Intensivpflege in einem Pflegeheim oder Krankenhaus durch examinierte Pflegefachkräfte gemeint. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der häuslichen Pflege in den meisten Fällen um eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Im deutschen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe synonym genutzt, weshalb auch hier beide Ausdrücke verwendet werden.

HINWEIS DER REDAKTION:

In Deutschland hat sich der Begriff „ausländische" bzw. „polnische Pflegekraft" etabliert. Meist leisten jedoch Osteuropäerinnen, die in Deutschland als Betreuungskräfte arbeiten, keine medizinische Behandlungspflege, sondern Grundpflege. Sie unterstützen Pflegebedürftige im Haushalt und begleiten sie im Alltag. Zu ihren Aufgaben zählen zum Beispiel Haushaltsarbeiten, Einkaufen und die Begleitung zu Arztterminen. Sie entlasten damit Verwandte bzw. pflegende Angehörige, ersetzen jedoch nicht die pflegerische Tätigkeit eines ambulanten Pflegedienstes. 

2. Welche Leistungen bietet eine 24-Stunden-Betreuung?

Die Betreuungs- und Pflegekräfte sorgen sich um das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen und unterstützen ihn im Haushalt und Alltag. Außerdem helfen sie bei der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, beim Toilettengang und der Ernährung und begleiten beispielsweise zu Behördengängen oder Arzt- und Therapieterminen. In Ergänzung dazu sind auch Aufgaben des Aktivierens und Motivierens von hoher Bedeutung. Die Pflegekraft beschäftigt sich intensiv mit dem Pflegebedürftigen, ist stets als Ansprechpartner(in) in der Nähe und organisiert gemeinsame Unternehmungen. Sie ist für die Alltagsstruktur des Pflegebedürftigen verantwortlich und wird zur wichtigsten Bezugsperson im täglichen Leben. Auf diese Weise gelingt es auch, der Einsamkeit im Alter entgegen zu wirken. 

HINWEIS DER REDAKTION:

Wichtig ist, sich im Klaren darüber zu sein, dass die Pflegekraft keine Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V übernehmen darf. Das zählen zum Beispiel das Setzen von Spritzen, die Wundversorgung oder die Verabreichung von Medikamenten. Eine 24-Stunden-Betreuung darf der pflegebedürftige aber durchaus an die Einnahme von Medikamenten erinnern.

3. Welche Voraussetzungen sollten für den Aufenthalt einer 24-Stunden-Betreuung gegeben sein?

Ein angemessener Wohnbereich mit der Möglichkeit des privaten Rückzugs ist Voraussetzung für ein positives und menschliches Miteinander zwischen Betreuungskraft und pflegebedürftiger Person. Grundsätzlich hat die Betreuungskraft einen Anspruch auf ein eigenes möbliertes Zimmer mit Zugang zu sanitären Anlagen. Auch eine kostenlose Verpflegung mit Essen und Trinken steht ihr zu, für andere Konsumgüter muss sie selbst aufkommen.

TIPP DER REDAKTION:

Insbesondere im ländlichen Raum ist für die Versorgung mit Lebensmitteln und die gesundheitliche Versorgung oft ein Auto notwendig. Erkundigen Sie sich bei der Vermittlungsagentur vorab, ob die Pflegekraft einen in Deutschland gültigen Führerschein besitzt und stellen Sie ihr ggf. ein Auto zur Verfügung. Damit die Kommunikation zwischen gut funktioniert, sollten Sie auch die Deutschkenntnisse der Pflegekraft abklären.

Die Aufenthaltsdauer von ausländischen Pflege- und Betreuungskräften hängt von der Agentur bzw. vom Unternehmen ab, bei dem die Betreuungshilfe angestellt ist. Meist kümmert sich eine 24-Stunden-Pflegekraft zwischen ein und drei Monaten um den Pflegebedürftigen und wird dann von einer Kollegin abgelöst, um eine stetige Betreuung zu garantieren. Die Betreuungskräfte sollten sich bestenfalls so selten wie möglich abwechseln. Idealerweise rotieren nur ein oder zwei Pflegekräfte in jedem Haushalt, damit ein Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Pflegebedürftigem entstehen kann. Wenn die Pflegekraft krank wird, sorgen die Vermittlungsagenturen in der Regel sofort für Ersatz, um die 24-Stunden-Betreuung weiterhin sicherzustellen. Während der Arbeitsunfähigkeit der Betreuungskraft haben die Familienangehörigen bzw. der Pflege- und Hilfebedürftige keine Kosten zu tragen.

4. Welche Möglichkeiten der Anstellung bestehen?

Ausländische Pflegekräfte können in Deutschland auf unterschiedliche Art und Weise angestellt werden oder auch selbständig arbeiten. Die Vermittlungsagenturen übernehmen in der Regel den Transport der Betreuungsperson nach Deutschland und kümmern sich um die organisatorische Abwicklung im Ausland.

4.1. Arbeitgebermodell

Die erste Option ist, die Betreuungskraft direkt beim Pflegebedürftigen oder bei seinen Angehörigen als Arbeitgeber anzustellen. Die Agentur hat in diesem Fall lediglich Vermittlungsfunktion. Da Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungs- und Versicherungsschutz sowie Anspruch auf Urlaub und Sozialleistungen nach deutschen Gesetzen gewährleistet werden müssen, ist diese Anstellungsmöglichkeit relativ kostspielig.

HINWEIS DER REDAKTION:

Pflegekräfte in Deutschland dürfen laut Arbeitszeitgesetz maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten. Dies gilt aber nur ausnahmsweise, denn im Durchschnitt soll der normale Acht-Stunden-Tag eingehalten werden (bei sechs Werktagen entspricht dies 48 Stunden pro Woche). Das bedeutet, dass mehrere Pflegekräfte im Wechsel beschäftigt und gleichzeitig bezahlt werden müssten, um eine lückenlose Betreuung zu garantieren.

4.2. Endsendemodell

Beim Entsendemodell kommt das deutsche Vermittlungsunternehmen mit einem ausländischen Personaldienstleister zusammen. Die Pflegekraft ist dann entweder beim ausländischen Entsendeunternehmen oder im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei der deutschen Vermittlungsagentur angestellt und versichert. Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen sind dabei Auftraggeber gegenüber dem ausländischen Entsendeunternehmen beziehungsweise gegenüber der deutschen Vermittlungsagentur.

4.3. Selbständigkeit

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine selbständige Betreuungskraft zu beauftragen. Hierbei schließen die Betreuungskraft und der Pflegebedürftige einen direkten Dienstleistungsvertrag miteinander. Vorab sollte sichergestellt werden, dass die Betreuungskraft ein Gewerbe angemeldet hat und für mehrere Haushalte tätig ist, um nicht als scheinselbstständig zu gelten. Interessierte sollten grundsätzlich Beratungsangebote von Agenturen in Anspruch nehmen, da hier die Gefahr besteht, ein illegales Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Der Pflegebedürftige muss außerdem beachten, dass Steuern für die erbrachte Dienstleistung gegebenenfalls im Heimatland der Pflegekraft anfallen, wenn diese dort ihren Unternehmenssitz hat.

5. Wie ist die Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuung rechtlich geregelt?

Pflegebedürftige und Familienangehörige können mit einigen Kriterien die rechtskonforme Anstellung der ausländischen Pflegekraft überprüfen. Dazu gehört in erster Linie eine deutsche Gesellschaftsform (z. B. GmbH), wenn der Unternehmenssitz in Deutschland ist. Weiterhin sollte die Pflegekraft eine sogenannte A1-Bescheinigung vorweisen können, die zum Nachweis der Sozialversicherung und korrekten Steuerabführung in ihr Heimatland dient. Bei Fragen zur Legalität der Beschäftigung häuslicher Pflegekräfte steht der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) mir Rat und Tat zur Seite. Dort können auch Arbeitsverträge geprüft werden.

6. Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?

Je nach Beschäftigungsverhältnis können für eine 24-Stunden-Pflegekraft mit Kosten zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro brutto gerechnet werden. Ob Anstellung bei einer deutschen Vermittlungsagentur oder beim ausländischen Entsendeunternehmen – da die Betreuungskraft in Deutschland arbeitet, gilt der gesetzliche Mindestlohn, der ab 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. Da zusätzlich Kosten für die Verpflegung der Betreuungskraft entstehen, kann sie nicht unter rund 2.000 Euro pro Monat legal beschäftigt werden.

Werden der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen zum Arbeitgeber, müssen mehrere Pflegekräfte gleichzeitig angestellt werden. Die Kosten können dann auf bis zu 5.000 Euro pro Monat steigen. Bei der Beauftragung einer selbständigen Person wirken sich der selbst festgelegte Stundenlohn und der Ort der Gewerbeanmeldung erheblich auf die Kosten aus. Bei osteuropäischen Unternehmen kann etwa mit 2.000 bis 2.500 Euro kalkuliert werden, bei deutschen ab etwa 4.000 Euro aufwärts.

7. Wie kann eine 24-Stunden-Betreuung finanziert werden?

Bei Vorliegen der Pflegebedürftigkeit besteht bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegegeld, das mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden kann. Bei Einstufung in einen Pflegegrad können die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung über das Pflegegeld mitfinanziert werden, das zwischen 332 Euro bei Pflegegrad 2 und 947 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat liegt (Stand: 2024).

Kurzzeit- und Verhinderungspflege zählen ebenfalls zu den Leistungen der Pflegekasse und können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beziehen. Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein jährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro, den Betroffene flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen können. 

Beim Finanzamt gelten Pflegekosten als „hauswirtschaftliche Dienstleistungen", die bis zu einem Betrag von maximal 4.000 Euro von der Lohnsteuer abgesetzt werden können – auch bei ausländischen Dienstleistern.

 

zuletzt aktualisiert: 02/2024


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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